Karnevalisten dürfen im Kostüm und angetrunken wählen
Karnevalisten dürfen im Kostüm und angetrunken wählen
Die Bundestagswahl findet wenige Tage vor dem Start des Straßenkarnevals und während zahlreicher närrischer Veranstaltungen statt. Die Bundeswahlleiterin hat daher hilfreiche Hinweise verteilt.
© dpa