BGH bestätigt Datenschutz-Klagerecht für Verbraucherverbände

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BGH bestätigt Datenschutz-Klagerecht für Verbraucherverbände


Zweimal hatte der Bundesgerichtshof das Verfahren ausgesetzt und den EuGH zurate gezogen. Jetzt steht fest: Verbraucherschützer dürfen vor Gericht gegen Datenschutzverstöße vorgehen.
© dpa