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Rumänien: Extremist Georgescu darf nicht erneut kandidieren

Der rechtsextreme und russlandfreundliche Politiker Georgescu darf nicht erneut in Rumänien für das Präsidentenamt kandidieren. Nach der 2024 annullierten Wahl wird diese im Mai wiederholt.
Rechtsextremer Ex-Präsidentenkandidat Georgescu
Rumäniens Verfassungsgericht hat eine erneute Kandidatur des rechtsextremen Kremlfreunds Calin Georgescu für das Amt des Staatspräsidenten verboten. © Vadim Ghirda/AP/dpa

Rumäniens Verfassungsgericht hat entschieden, dass der prorussische und rechtsextreme Politiker Calin Georgescu nicht für das Amt des Staatspräsidenten kandidieren darf. Das Gericht wies am Abend den Berufungsantrag Georgescus gegen die Entscheidung des Wahlbüros zurück, das die Kandidatur des Extremisten Tage zuvor nicht zugelassen hatte. 

Hunderte Anhänger Georgescus protestierten vor dem Verfassungsgericht gegen den Beschluss. Dort hatte die Polizei das Sicherheitsaufgebot bedeutend verstärkt.

In der ersten Runde der Präsidentenwahl vom 24. November 2024 war Georgescu völlig überraschend für Beobachter und Meinungsforscher auf Platz eins gekommen. Er hatte vor allem über die Internet-App Tiktok für sich geworben. Das Verfassungsgericht hatte diese Wahl wegen Unregelmäßigkeiten bei Georgescus Wahlkampffinanzierung annulliert. Die Wahl wird am 4. Mai wiederholt.

Georgescu erkenne demokratische Grundwerte nicht an

Wie das Gericht mitteilte, soll die detaillierte Begründung der Entscheidung bald im Amtsblatt erscheinen. Das Wahlbüro hatte seine Entscheidung unter anderem damit begründet, dass Georgescu demokratische Grundwerte nicht anerkenne und auf frühere Präzedenz-Urteile des Verfassungsgerichts verwiesen. Georgescu hatte vorher mehrfach angedeutet, politische Parteien abschaffen zu wollen. Zudem hatte er sich kritisch zu der in Rumäniens Verfassung verankerten Mitgliedschaft Rumäniens in der EU und Nato geäußert.

Rumäniens Auslandsgeheimdienst SIE hatte von einem Einfluss Russlands auf Georgescus Erfolg gesprochen. Er hatte im letzten Herbst angegeben, keinerlei Geld für seinen Wahlkampf ausgegeben zu haben. Das bezweifeln die Ermittler.

Ermittlungen gegen Georgescu 

Gegen Georgescu laufen zudem seit Ende Februar Ermittlungen der Staatsanwaltschaft unter anderem wegen Anstiftung zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung, falsche Angaben zur Wahlkampffinanzierung und die Gründung einer faschistischen und antisemitischen Organisation vor. Georgescu verteidigt sich gegen die Anschuldigungen, er ist unter Auflagen auf freiem Fuß. Zudem verfolgt die Staatsanwaltschaft eine schwer bewaffnete Gruppe, die laut Medienberichten Georgescu unterstützen soll.

© dpa
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