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Nach Sturz von Assad: EU-Staaten lockern Syrien-Sanktionen

In Syrien hat eine Übergangsregierung das Sagen. Die EU hofft, dass sich das Land stabilisiert, vom Bürgerkrieg erholt - und auch Flüchtlinge zurückkehren. Dafür sollen jetzt Sanktionen weichen.
Lage in Syrien
Können syrische Flüchtlinge in der EU auch eines Tages in ihre Heimat zurückkehren? (Archivbild) © Ghaith Alsayed/AP/dpa

Die EU-Staaten haben nach dem Sturz von Langzeitherrscher Baschar al-Assad in Syrien eine schrittweise Lockerung von Sanktionen beschlossen. Aufgehoben werden Maßnahmen im Energie-, Transport- und Bankensektor, um eine rasche wirtschaftliche Erholung, den Wiederaufbau und die Stabilisierung des Landes zu unterstützen, hieß es in einer Mitteilung. Es werde geprüft, ob weitere Wirtschaftssanktionen ausgesetzt werden können. 

Eine Rebellenallianz unter Führung der Islamistengruppe Haiat Tahrir al-Scham (HTS) hatte im Dezember den Langzeitmachthaber gestürzt. Inzwischen regiert in Damaskus eine Übergangsregierung.

Alle Syrer sollten die Möglichkeit haben, sich am Wiederaufbau ihres Landes zu beteiligen, teilten die EU-Staaten mit. In der EU gibt es auch die Hoffnung, dass Hunderttausende syrische Flüchtlinge eines Tages in ihre Heimat zurückkehren können.

Bestimmte Sanktionen bleiben bestehen

Zu den aufgehobenen Sanktionen gehören vor allem Maßnahmen, die die Energieversorgung beeinträchtigen und den Personen- und Warenverkehr erschweren. Zudem dürfen Finanzinstitute in den Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen Beziehungen zu syrischen Banken unterhalten, um etwa Transaktionen für den Wiederaufbau zu ermöglichen. 

Gleichzeitig halten die EU-Staaten aber die Sanktionslisten etwa in Bezug auf das al-Assad-Regime, den Chemiewaffensektor und den illegalen Drogenhandel aufrecht.

Die EU hatte ab 2011 als Reaktion auf das gewaltsame Vorgehen der Regierung von Assad gegen die Zivilbevölkerung Sanktionen gegen Syrien verhängt. Diese richteten sich auch gegen Wirtschaftssektoren, von denen der Machtzirkel um Assad profitierte.

© dpa
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