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Melonis Albanien-Pläne kommen vor europäische Justiz

Italiens Pläne für Flüchtlingslager in Albanien werden in der EU aufmerksam verfolgt. Jetzt geht es vor den Europäischen Gerichtshof. Ein Gericht in Bologna zieht einen Vergleich mit Nazi-Deutschland.
Migranten werden aus Albanien nach Italien gebracht
Italiens Pläne für Flüchtlingslager außerhalb der EU kommen vor den Europäischen Gerichtshof. (Foto: Archiv) © Valeria Ferrario/AP/dpa

Die Pläne der italienischen Rechts-Regierung zur Unterbringung von Mittelmeer-Flüchtlingen außerhalb der EU werden nun auch zu einem Fall für die europäische Justiz. Auf Antrag eines Gerichts in Bologna soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einen neuen Erlass prüfen, mit dem die rechte Ministerpräsidentin Giorgia Meloni ihr Vorhaben retten will. Ihr erster Versuch, über die Asylanträge von Migranten in einem Lager in Albanien entscheiden zu lassen, war an der italienischen Justiz gescheitert. Die beiden erst kürzlich eröffneten Lager stehen jetzt wieder leer.

Das Gericht in der norditalienischen Stadt Bologna rief den EuGH am Dienstag an, um den erst vergangene Woche von der Meloni-Regierung verabschiedeten Erlass prüfen zu lassen. Dabei geht es insbesondere um eine darin verankerte Liste von 19 vermeintlich sicheren Herkunftsländern von Migranten. Solche Listen sind auch in anderen Ländern der Europäischen Union umstritten. Melonis Umgang mit Mittelmeer-Flüchtlingen wird innerhalb der EU aufmerksam verfolgt. 

Streit um Einstufung von sicheren Herkunftsländern 

Grundlage ist der Fall eines Mannes, der Mitte Oktober mit 15 anderen Migranten aus Bangladesch und Ägypten auf einem Flüchtlingsboot auf dem Mittelmeer aufgegriffen und dann von einem italienischen Schiff nach Albanien gebracht worden war. Dort wurde sein Asylantrag binnen 24 Stunden abgelehnt. Ein Gericht in Rom entschied dann aber, dass alle Migranten nach Italien gebracht werden mussten, weil nach EU-Recht weder Bangladesch noch Ägypten völlig sichere Herkunftsländer seien. In dem neuen Erlass der Meloni-Regierung werden aber beide Staaten wieder so definiert. 

Das Gericht in Bologna verwies nun auf eine EuGH-Entscheidung, wonach ein Land nur dann als sicher eingestuft werden kann, wenn tatsächlich alle gesellschaftlichen Gruppen im gesamten Land sicher sind. Zur Erläuterung zogen die Richter einen Vergleich mit Nazi-Deutschland: «Deutschland unter dem Naziregime war für die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung ein äußerst sicheres Land: Abgesehen von Juden, Homosexuellen, politischen Gegnern, Menschen mit Roma-Volkszugehörigkeit und anderen Minderheitengruppen konnten sich mehr als 60 Millionen Deutsche eines beneidenswerten Zustands der Sicherheit erfreuen.»

© dpa
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