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Rechtsstreit um Mobilfunk-Auktion geht in die Verlängerung

Deutschlands Mobilfunk-Netzbetreiber brauchen gute Frequenzen, die sie bislang ersteigern mussten. Dafür wichtig war eine Auktion im Jahr 2019. Ging damals alles mit rechten Dingen zu?
Mobilfunktnetz 5G
Bundesnetzagentur

Im Rechtsstreit um eine milliardenschwere Mobilfunk-Auktion des Jahres 2019 möchte die Bundesnetzagentur nicht klein beigeben. Man habe Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, sagte Netzagentur-Chef Klaus Müller in Bonn. Zentrale Fragen sollten höchstrichterlich geklärt werden. Bei der Auktion waren Nutzungsrechte für Frequenzen versteigert worden, die für die Netze im Mobilfunkstandard 5G von zentraler Bedeutung sind.

Vor dem Kölner Verwaltungsgericht hatte die Behörde im vergangenen Sommer eine Niederlage einstecken müssen: Dem Urteil zufolge war die Festlegung der Spielregeln für die damalige Auktion wegen möglicher Einflussnahme durch das Bundesverkehrsministerium rechtswidrig gewesen. Die Unabhängigkeit der Netzagentur sei nicht gewährleistet gewesen, die Behörde habe sich nicht ausreichend geschützt. Bundesverkehrsminister war damals der CSU-Politiker Andreas Scheuer.

Geklagt hatten die beiden Telekommunikationsanbieter Freenet und EWE Tel, die sich benachteiligt fühlten. Die Bundesnetzagentur hatte damals entschieden, keine sogenannte Diensteanbieter-Verpflichtung zu erlassen - so eine Regelung hätte den Klägern geholfen können, sich günstig im Handynetz der etablierten Netzbetreiber einzumieten. Die genauen Folgen des Kölner Urteils waren zunächst unklar, sogar eine Rückabwicklung der Auktion stand im Raum. Mit dem Gang vor das Bundesverwaltungsgericht vermeidet die Netzagentur nun zunächst, dass das Urteil rechtskräftig wird.

Blick auf die nächste Frequenzvergabe

Während es in dem Gerichtsstreit um den Blick zurück geht, so beschäftigten sich die Netzagentur und Firmenvertreter bei einer Anhörung in Bonn auch mit dem Blick nach vorn: Es ging um die anstehende Vergabe von anderen Handyfrequenzen, deren Nutzungsrechte Ende 2024 auslaufen. Hierbei soll es erneut keine Diensteanbieter-Verpflichtung geben.

Außerdem beabsichtigt die Behörde, auf eine Frequenzauktion zu verzichten und Nutzungsrechte um fünf Jahre zu verlängern. Dafür sollen die etablierten Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und O2 Telefónica aber zu besseren Handynetzen verpflichtet werden - Anfang 2030 sollen 99,5 Prozent der Fläche Deutschlands mit einem Handynetz von mindestens 50 Megabit im Download versorgt sein. Die Telekom hatte dies im vergangenen Jahr als zu ambitioniert und zu teuer kritisiert. Bei der Anhörung am Donnerstag bekräftigte Behördenchef Müller dieses Verpflichtungsvorhaben.

© dpa
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