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Phishing: Nein, das ist keine E-Mail vom Beitragsservice

Eine Rückerstattung des Rundfunkbeitrags? Wie toll! Leider steckt hinter Mails mit solchen Ankündigungen nur eins: Betrug. Wie man mit solchen Mails am besten umgeht.
Mann hält Kreditkarte neben einem Laptop in der Hand
Vorsicht, Betrug! Für die vermeintliche Rückerstattung von Rundfunkbeiträgen wollen Kriminelle Kreditkartendaten abgreifen. © Franziska Gabbert/dpa-tmn

Klingt doch super, diese «Rückerstattungsbenachrichtigung» vom Beitragsservice im E-Mail-Postfach. Zu viel gezahlte Rundfunkbeiträge für ARD, ZDF und Deutschlandradio sollen da zurückerstattet werden - ganz einfach per Kreditkarte. Okay, jetzt aber erst einmal halt.

Hinter diesen Mails steckt nämlich nicht der Beitragsservice, sondern Betrüger, die an Ihre Daten wollen. Der Beitragsservice warnt: Klicken Sie nicht auf den Link in der E-Mail und geben Sie keine Daten ein.

Auch wenn die Schreiben ähnlich aussehen wie echte Nachrichten des GEZ-Nachfolgers: «Der Beitragsservice kommuniziert nicht in dieser Form per E-Mail mit den Beitragszahlenden», heißt es in einer Mitteilung. Wer den Anweisungen im Schreiben folgt und seine Kreditkartendaten eingibt, könnte Opfer von Betrug werden. Denkbar sind etwa ungewollte Onlinekäufe mit den erbeuteten Daten, Identitätsdiebstahl oder mehr. Hier sind ein paar Anhaltspunkte, wie Sie gefälschte Schreiben erkennen können:

  • Die Ab­sender nutzen gern E-Mail-Adressen aus schein­bar zu­fällig zusammen­ge­setzten Buch­staben. Prüfen Sie da­her die Ab­sender­adresse ge­nau, auch wenn unter Ab­sender ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice steht.
  • An­ders als in echten Schreiben des Beitrags­service erfolgt die An­rede all­gemein mit «Sehr geehrter Kunde», manch­mal wird auch nur die E-Mail-Adresse an­stelle eines Namens genannt.
  • Anders als in den Schreiben des Beitrags­service wird keine Beitrags­nummer an­gegeben.
  • In einigen An­schreiben ist von zu viel ge­zahlten «Rund­funk­gebühren» die Rede. Bereits seit dem Jahr 2013 werden jedoch «Rund­funkbeiträge» erhoben.
  • Für die ver­meint­liche Rück­er­stattung wird man mit­unter auf­ge­fordert, seine Kredit­karten­daten an­zu­geben, in­klusive der ge­heimen CVV (eine dreistellige Nummer auf der Rückseite der Karte). Der Bei­trags­service führe grund­sätzlich keine Er­stattungen via Kredit­karte durch und frage auch keine Kredit­karten­daten ab, heißt es.
  • In manchen Fällen wird eine Kontakt­adresse support@beitragsservice.de an­ge­geben. Diese E-Mail-Adresse gibt es laut Beitragsservice nicht.

Was also tun mit Mails wie diesen? Am besten einfach löschen. Wer schon auf den Link geklickt und möglicherweise auch Kreditkarten-Daten eingegeben hat, erstattet Anzeige bei der Polizei. Das ist vor Ort auf der Dienststelle möglich oder auch im Netz über die jeweils zuständige Onlinewache.

© dpa
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