Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

Mail-App Thunderbird gibt es jetzt auch für Android

Mozillas Mailclient Thunderbird gibt es nun als App für Smartphones und Tablets. PC-Nutzer können ihre Einstellungen für unterwegs einfach übernehmen.
Thunderbird auf einem Android Smartphone
Jetzt auch für das Smartphone: der quelloffene und werbefreie Mail-Client Thunderbird. © Till Simon Nagel/dpa-tmn

Thunderbird für PC und Mac ist ein alter Hut. Den Mail-Client von Mozilla gibt es seit Jahren. Nun gibt es Thunderbird aber auch für Android - Version 8.0 hat das Beta-Stadium verlassen und steht zum Download im Play Store für Smartphones und Tablets bereit. Genau genommen, so «heise online», handelt es sich bei Thunderbird für Android um die bereits bekannte App K9-Mail, jetzt aber unter neuem Namen. 

In der nun veröffentlichten Android-App lassen sich die Einstellungen der Desktop-App importieren. Das funktioniert über das Scannen eines QR-Codes oder durch das Übertragen einer Profildatei. Wer bislang K9-Mail nutzte, kann die Einstellungen ebenfalls übernehmen. 

Die werbefreie Thunderbird-App ist neben dem Playstore auch zum Sideload über die Thunderbird-Website verfügbar, der alternative App Store F-Droid soll noch folgen.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Sängerin Nina Chuba
Musik news
Nina Chuba und Bill Kaulitz bringen gemeinsamen Song raus
Cameron Diaz und Jamie Foxx
People news
Cameron Diaz und Jamie Foxx schlagen in «Back in Action» zu
Charles Manson
Tv & kino
Doku: Charles Manson sprach am Telefon über frühere Morde
Die neue Sony-Konsole PS5 Pro
Internet news & surftipps
Schick, schnell und teuer: Die Sony-Konsole PS5 Pro im Test
Meta
Internet news & surftipps
EU-Kommission verhängt Millionenstrafe gegen Meta
Rechenzentrum
Internet news & surftipps
Schwarz Gruppe kooperiert umfassend mit Google
Joshua Kimmich
Nationalmannschaft
Papa Kimmich nimmt's jetzt leichter
Ein Bewohner eines Pflegeheims geht mit einem Rollator
Job & geld
Pflege im Ausland: Erbschein bleibt Sache deutscher Gerichte