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Behörde will auf Handynetz-Auktion verzichten

Es bleibt dabei: Einen milliardenschweren Geldsegen für den Fiskus bei einer Mobilfunk-Auktion wird es vorerst wohl nicht geben. Verbraucher dürften davon profitieren.
Mobilfunk-Mast auf Wohnhaus
Ein Mobilfunk-Mast mit Antennen im Funkstandard 5G (quadratisch) und 4G (länglich) ist auf dem Dach eines Wohnhauses montiert. © Wolf von Dewitz/dpa

Die Bundesnetzagentur hält an ihrem Vorhaben fest, auf die bislang übliche Mobilfunk-Auktion mit Milliardeneinnahmen zu verzichten. Anstatt die Ende 2025 auslaufenden Nutzungsrechte für Frequenzen zu versteigern, sollen sie um fünf Jahre verlängert werden, wie aus einem nun veröffentlichten Entwurfspapier der Regulierungsbehörde hervorgeht. Die finale Entscheidung soll in den kommenden Monaten gefällt werden.

Die Verlängerung ist gut für die etablierten Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und O2 Telefónica, die weitermachen können wie bisher. Für andere Frequenzen hatten sie bei einer Auktion 2019 insgesamt 6,6 Milliarden Euro zahlen müssen - nun sollen sie für das Anfang 2026 frei werdende Frequenzpaket nur Gebühren zahlen müssen, was für sie billiger sein wird.

Allerdings müssen sich die Netzbetreiber verpflichten, ihre Handynetze zu verbessern - das kostet sie viel Geld. «Wir wollen die Verlängerung der Frequenzen mit ambitionierten Versorgungsauflagen verknüpfen», erklärte Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller. 

Nicht ideal ist die Verlängerung für den Neueinsteiger 1&1, der sein eigenes Netz gerade erst aufbaut und der 2019 erstmals an der damaligen Auktion teilgenommen hatte. Der Anbieter hätte gern weitere eigene Frequenzen. Allerdings soll 1&1 künftig bestimmte Frequenzen mitnutzen können, was der Firma helfen könnte. Ende dieses Jahrzehnts dürfte es dann doch wieder eine große Mobilfunk-Auktion geben.

Verbraucher können auf Verbesserungen hoffen

Die sogenannten Versorgungsauflagen sehen vor, dass ab Anfang 2030 auf 99,5 Prozent der Fläche Deutschlands eine Download-Geschwindigkeit von mindestens 50 Megabit pro Sekunde möglich sein muss. Dieser Mindestwert wird in den allermeisten Städten längst erreicht, auf dem Land gibt es aber noch Lücken. Die Telekom hatte diese geplante Pflicht im vergangenen Jahr als zu weitgehend kritisiert. 

Eine andere neue Auflage besagt, dass in jedem Bundesland mindestens 99 Prozent der Fläche von dünn besiedelten Gemeinden mit 100 Megabit pro Sekunde oder mehr versorgt sein müssen. Auch diese Vorgabe würde das Handynetz auf dem Land stärken.

Behörde kommt Freenet etwas entgegen

In einem weiteren strittigen Punkt der geplanten Vorgaben geht es darum, wie kleinere Mobilfunkfirmen, die keine eigenen Antennen haben, das Netz der etablierten Anbieter nutzen können. Das tut beispielsweise Freenet, das sich im Netz der großen Betreiber eingemietet hat. Eine Pflicht, Freenet & Co aufs Netz zu lassen, wird es auch künftig nicht geben. Stattdessen plant die Bundesnetzagentur weiterhin mit einem «Verhandlungsgebot», was im Vergleich zum vorigen Entwurfspapier von 2024 leicht verschärft wurde - damit kommt die Netzagentur den kleinen Mobilfunkfirmen zumindest etwas entgegen.

© dpa
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