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Patentstreit: Motorola-Smartphones dürfen wieder verkauft werden

Monatelang durften Motorola-Smartphones sowie Lenovo-Tablets und -Laptops in Deutschland nicht verkauft werden. Grund dafür ist ein Patentstreit des Motorola-Eigners Lenovo mit dem Technologie-Entwickler InterDigital. Jetzt endet zumindest das Verkaufsverbot.
Patentstreit: Motorola-Smartphones dürfen wieder verkauft werden
Patentstreit: Motorola-Smartphones dürfen wieder verkauft werden
Patentstreit: Motorola-Smartphones dürfen wieder verkauft werden

Im Mai 2024 entschied das Münchner Landgericht, dass Lenovo gegen ein Patent der US-Firma InterDigital verstoße (AZ: 7 O 12029/23). Kurz darauf musste Lenovo den Vertrieb von Motorola-Smartphones sowie von Lenovo-Tablets und -Laptops in Deutschland komplett stilllegen.

Nun sind Motorola-Smartphones wie die beliebten Razr-, Edge- und G-Serie sowie mobilfunkfähigen Lenovo-Rechner wieder über die Web-Seiten des Konzerns bestellbar. Auch Händler und Vertriebspartner darf Lenovo wieder beliefern, wie aus einer Mitteilung der Chinesen hervorgeht.

Schmerzhafter Abschied

Für Verbraucher sind dies gute Nachrichten. Motorola-Smartphones hatten vor dem zwangsweisen Abschied vom deutschen Markt in Europa einen Marktanteil von fünf Prozent. Laptops und Tablets von Lenovo hatten nach den Zahlen der Marktforscher von Gartner sogar den ersten Platz auf dem europäischen Markt inne.

Lenovos Smartphone-Sparte Motorola war einst einer der ersten Handy-Hersteller überhaupt, wurde dann aber von Google übernommen, heruntergewirtschaftet und schließlich an Lenovo verkauft. Die Marke erblühte unter der Federführung der Chinesen zu neuem Leben. Neben innovativen Geräten wie der klappbaren Razr-Serie bestimmen nunmehr Smartphones mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis wie die populäre G-Serie das Motorola-Sortiment.

Standardessenzielle Patente

Doch worum geht es im Streit zwischen Lenovo und InterDigital eigentlich genau? Das Streitobjekt sind sogenannte standardessenzielle Patente. Diese auch kurz SEP genannten Patente ermöglichen grundlegende Funktion einer Technologie, im konkreten Fall der Mobilfunk-Technologie, überhaupt erst.

Die Lizenzgebühren für SEP sollen laut deutscher Regulierung „fair, angemessen und diskriminierungsfrei“ sein. Und da sind wir auch schon beim Grundproblem, denn im Prinzip müssen die Höhe der Entgelte für die Nutzung von SEP in jedem Markt einzeln festgelegt werden. Nicht mal auf EU-Ebene gibt es einen vernünftigen Rechtsrahmen. Die EU-Kommission hat zwar schon vor Jahren angekündigt, etwas dagegen unternehmen zu wollen, doch passiert ist de facto nichts.

So läuft der Patentstreit zwischen Lenovo und InterDigital nicht nur in Deutschland. Auch in Großbritannien lag man sich in den Haaren. Hier gaben die Richter allerdings einen Wert vor, an dem sich beide Parteien zu richten hatten.

Schiedsverfahren statt Kontroverse

Doch kommen wir zurück nach Deutschland: Einem Bericht der „WirtschaftsWoche“ zufolge haben sich Lenovo und InterDigital auf ein Schiedsverfahren geeinigt, in dem die Lizenzgebühren festgelegt werden sollen.

Im Prinzip bedeutet das, dass InterDigital auf sein schärfstes Schwert, das Verkaufsverbot, verzichtet, sich die beiden Streithähne aber noch immer nicht über die Höhe der Gebühren pro verkauftem Lenovo- bzw. Motorola-Endgerät einigen konnten. Allerdings ist zu vermuten, dass man sich der Zahl annähern wird, die in Großbritannien vom High Court of Justice festgelegt wurden. Die britischen Richter entschieden damals, dass der globale Mobilfunk-Lizenzsatz von InterDigital 0,175 US-Dollar pro Einheit betragen solle.

© Tom Meyer
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