Natürlich bietet Amazon als immer noch größter Online-Händler Deutschlands enorme Vorteile. So ist die Produktvielfalt hier am größten und auch die Preise bewegen sich in der Regel auf niedrigem Niveau. Das sieht man insbesondere dann, wenn man die Preise von Elektronikartikeln wie z.B. Smartphones auf den einschlägigen Meta-Suchmaschinen Google Shopping und Idealo vergleicht.
Mangelnde Datensicherheit
Möglich ist das durch eine aggressive Preispolitik. Zum einen erhielten die Amazon-Mitarbeiter in Deutschland lange Zeit nur den Mindestlohn. Erst seit erfolgreichen Streiks der Gewerkschaft ver.di zahlt Amazon pro Stunde mindestens 14 Euro. Der Kundenservice ist indes längst ins günstigere osteuropäische Ausland ausgelagert worden.
Gespart wird aber auch gern am Datenschutz. So häuften sich vor einigen Jahren Beschwerden von Amazon-Kunden, dass über ihren Account Waren bestellt und abgerechnet wurden, die sie niemals bestellt hatten. Hacker hatten sich Zutritt zu Amazon-Accounts verschafft und u.a. dort hinterlegte Bankdaten abgegriffen. In der Regel zeigte sich Amazon damals kulant, doch viele Banken setzen die Abwicklung von Amazon-Zahlungen über Girokonto oder Kreditkarte zeitweilig aus.
Probleme beim Einlösen von Amazon-Gutscheinen
Nun also gibt es das nächste Problem. So berichten einige Kunden über Probleme beim Einlösen von Amazon-Gutscheinen. Trotz mehrmaliger Eingabe des korrekten 14-stelligen Gutschein-Codes auf dem entsprechenden Amazon-Portal wird das Guthaben nicht eingelöst. Alternativ wird öfter auch mal der bildlich dargestellte Code zur Sicherheitsüberprüfung vom Amazon-System als ungültig erkannt.
Von Glück kann da sagen, dessen Amazon-Gutschein direkt bei Amazon bestellt worden ist! Dabei spielt es keine Rolle, ob man den Amazon-Gutschein digital oder als physischen Gutschein in Geschenkverpackung geordert hat. Amazon bietet viele verschiedene Formen von Gutscheinen an, aber immer wird der Kaufbeleg digital im Amazon-Account hinterlegt.
Wo ist der Kaufbeleg?
Anders sieht es bei Amazon-Gutscheinen aus, die im stationären Handel erworben worden sind. Hier stellt sich Amazon mitunter recht bockig an. Die Amazon-Mitarbeiter im osteuropäischen Call-Center wollen ein Bild des Amazon-Gutscheins geschickt bekommen und bestehen schließlich auf einer Kopie des Kaufbelegs. Ein Kontoauszug, der die Zahlung per Giro- oder Kreditkarte im stationären Handel belegt, wird nicht anerkannt. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob man den Amazon-Gutschein am PC oder per Scan über die Amazon-App einlösen möchte.
Das ist ein großes Problem, denn Amazon-Gutscheine sind ein beliebtes Geschenk gerade in der Weihnachtszeit oder für Geburtstagskinder – und nicht jeder Beschenkte löst den Amazon-Gutschein auch gleich ein. Das sollte man aber besser tun, denn so ist die Chance groß, dass der Kaufbeleg noch im Portemonnaie des Gönners steckt.
Problemen beim Einlösen von Amazon-Gutscheinen im Marketplace
Einige Kunden berichten darüber hinaus von Problemen beim Einlösen von Amazon-Gutscheinen bei Marketplace-Händlern. Das Guthaben könne „für diese Bestellung nicht verwendet werden“, heißt es in diesen Fällen dann von Amazon.
Der Hintergrund für diese Meldung ist, dass Amazon aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben in Deutschland für Zahlungsdienstleister bestimmte personenbezogene Daten erheben und überprüfen muss. Dazu zählen u.a. Name, Adresse, Geburtsdatum und sogar Nationalität.
Abfrage sogar der Nationalität
Diese gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme trifft insbesondere auf Transaktionen mit Amazon-Gutscheinen bei Einkäufen von Marketplace-Verkäufern zu. Diese Verkäufer nutzen Amazon als Verkaufsplattform, auch wenn Amazon den Versand übernimmt.
In einigen Fällen kann Amazon sogar eine Kopie des Personalausweises zum Nachweis der Adresse anfordern. Erst, wenn diese Informationen übermittelt und von Amazon überprüft worden sind, ist es den Kunden wieder möglich, Amazon-Gutscheine bei Marketplace-Händlern einzulösen.
Missbrauch von Amazon-Gutscheinen
Durch die neue gesetzliche Regelung sollen anonyme Bestellungen bei Amazon weitgehend verhindert werden. Ziel der Maßnahme ist natürlich nicht Otto Normalverbraucher. Der Gesetzgeber hat es vielmehr auf Terroristen und Online-Betrüger abgesehen.
Der Missbrauch von Amazon-Gutscheinen kann aber auch anderer Natur sein. So wie es einige Berichte über den Diebstahl von Paketen durch Amazon-Mitarbeiter gibt, so kursieren auch immer wieder Gerüchte, dass Betrüger sich mit Hilfe von Amazon-Mitarbeitern das Guthaben von Amazon-Gutscheinen einstreichen, bevor die Kunden, die die Gutschein redlich erworben haben, überhaupt aktiv werden.
Deshalb ist es immer ratsam, beim Verdacht des Missbrauchs von Amazon-Gutschein eine Anzeige bei der Polizei wegen Betrugs aufzugeben. Das kann man auf der Polizeiwache, aber auch online erledigen, denn jedes Bundesland hat ein entsprechendes Portal eingerichtet. In Nordrhein-Westfalen z.B. kann man seine Online-Anzeige über die Internet-Wache NRW abgeben.