Der Kapitän muss zur Blutprobe

Die Alkoholkontrolle bei Binnenschiffern soll erleichtert werden. Auch beim Sportbootführerschein gibt es Änderungen.
In der Binnenschifffahrt gelten strengere Alkohol-Regeln © SP-X

SP-X/Berlin. In der Binnenschifffahrt sollen analog zum Straßenverkehr Blutproben bei Fahren unter Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten auch ohne richterliche Anordnung vorgenommen werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, den der Verkehrsausschuss des Bundestags nun verabschiedet hat. Darüber hinaus sollen Sportbootführerscheine ab Ende des Jahres zentral in einem Register des Bundesverkehrsministeriums gespeichert werden. Bislang werden Sportbootführerscheine vom Deutschen Motoryachtverband und dem Deutschen Segler-Verband registriert, die auch die Prüfungen zum Erwerb abnehmen. Der Bundestag muss die Regelungen noch final beschließen.

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