Eine Anwältin hatte den Mann angezeigt. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, die Aussage sei zwar geschmacklos, erfülle aber nicht den Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt. Wegen Beleidigung habe die Behörde nicht ermitteln dürfen, da dafür ein Strafantrag der Eltern erforderlich gewesen wäre. Sie hätten aber keinen gestellt. Zuvor hatte die «Kölnische Rundschau» berichtet.
Die Prinzengarde hatte sich nach dem Vorfall von ihrem Präsidenten getrennt. Dieser hatte damals der Deutschen Presse-Agentur gesagt, seine Aussage sei ein Fehler gewesen, jedoch als harmloser Spaß gemeint gewesen.