Im Kampf gegen Internetkriminalität plant Hessen eine baldige Bundesratsinitiative zur Vorratsdatenspeicherung. Justizminister Christian Heinz (CDU) sprach am Montag in Frankfurt von einem zeitnahen Vorhaben. Es gehe dabei nicht um eine inhaltliche Auswertung, sondern beispielsweise um die Frage, wer um welche Uhrzeit mit wem Kontakt gehabt habe. Die Auskunft solle unter einen Richtervorbehalt gestellt werden und nur bei schwersten Delikten zur Anwendung kommen.
Die schwarz-rote Landesregierung strebe eine verpflichtende Speicherung von IP-Adressen von einem Monat an. Dies hatte auch schon Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärt. Heinz sagte, der Staat mache sich unglaubwürdig, wenn er einerseits den eigenen Ermittlern Möglichkeiten zur Verbrechensaufklärung nicht gestatte und andererseits Informationen annehme, die ausländische Dienste anböten, die über diese Möglichkeiten verfügten.
Generalstaatsanwalt Torsten Kunze begrüßte das Vorhaben, das Heinz bei einem Besuch der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ansprach. Mit der Speicherung von IP-Adressen könne etwa der Kampf gegen Kinderpornografie noch erfolgreicher geführt werden.
Kunze sagte, 2022 habe es bis zu 5000 Hinweise auf Kinderpornografie gegeben, die wegen nicht erfolgter Speicherung von IP-Adressen nicht hätten verfolgt werden können. Bisher werden die Adressen gar nicht oder nur sehr kurz gespeichert.
Zur Personalsituation in der Justiz sagte Kunze, hier müssten angesichts einer Auslastung der Staatsanwälte von 140 Prozent deutlich mehr Stellen geschaffen werden. Die Zahl der eingehenden Ermittlungsverfahren sei seit dem Jahr 2021 deutlich angestiegen. Vergangenes Jahr lag die Zahl in Hessen bei rund 431.000, 2021 seien es noch 393.000 gewesen. Minister Heinz sagte mehr Stellen zu, genaue Zahlen gebe es aber noch nicht.