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Schuster Innenministerkonferenz zufrieden

Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hat die Ergebnisse der Innenministerkonferenz (IMK) als Erfolg gewertet. Bei seiner Einschätzung bezog er sich am Freitag vor allem auf die Initiativen, die der Freistaat bei dem Treffen in Berlin einbrachte. Sie betrafen eine Verschärfung bei der Ausweisung und Rückführung ausländischer Straftäter, eine Verlängerung der stationären Grenzkontrollen sowie besseren Schutz von Amts- und Mandatsträgern und die Vorratsdatenspeicherung zur Verhinderung von Anschlägen.
Armin Schuster
Armin Schuster, Sachsens Innenminister. © Hendrik Schmidt/dpa

«Straftaten wie Volksverhetzung oder das Verbrennen von Flaggen anderer Staaten dürfen nicht ohne Auswirkungen bleiben und müssen zur Ausweisung von Ausländern führen. Die Innenministerkonferenz bekräftigt, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Äußerungen, Symbole, Motive oder Aufrufe zu verbieten, die gegen die Sicherheit oder gar den Bestand des Staates Israel gerichtet sind», erklärte Schuster. Vor allem seit dem Überfall auf Israel sei es in deutschen Städten immer wieder zu unerträglichen Solidaritätsaktionen mit der Hamas gekommen.

«Gefährder, die in Deutschland Terroranschläge verüben wollen oder Personen, die fortgesetzt schwere Straftaten begehen, müssen in ihre Herkunftsstaaten abgeschoben werden können», forderte Schuster. Die IMK habe die Bundesregierung unmissverständlich aufgefordert, Abschiebungen und kontrollierte Ausreisen für diesen Personenkreis in die Herkunftsstaaten Syrien und Afghanistan zu ermöglichen.

Der CDU-Politiker sprach sich erneut für die Vorratsdatenspeicherung aus. «Wir erhalten immer wieder in letzter Minute zielführende Hinweise aus dem Ausland, die uns helfen, Terrorgefährder festzunehmen und Anschläge in Deutschland zu verhindern - nur sehr selten können deutsche Behörden diese Informationen selbst gewinnen.» Dazu seien unter anderem Maßnahmen wie Quellen-TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) oder Onlinedurchsuchung notwendig, aber auch die Vorratsdatenspeicherung spiele eine entscheidende Rolle bei der Identifizierung von Tätern und ihren Vorbereitungshandlungen.

«Es ist doppelbödig, auf diese notwendigen Instrumente in Deutschland zu verzichten, aber gleichzeitig darauf zu hoffen, die unter Einsatz solcher Instrumente gewonnenen Erkenntnisse durch andere Länder übermittelt zu bekommen», betonte Schuster. Deshalb habe man Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erneut aufgefordert, die vom Europäischen Gerichtshof aufgezeigten Regelungsspielräume so effektiv wie möglich zu nutzen. «Wir brauchen eine gesetzliche Speicherverpflichtung für IP-Adressen und Portnummern. Diese Vorratsdatenspeicherung würde auch einen entscheidenden Beitrag bei der Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern leisten.»

© dpa
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