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Noch keine Entscheidung über Klage im Fall Peggy

Vor dem Landgericht Hof ist am Donnerstag eine Schmerzensgeldklage der Mutter im Fall Peggy verhandelt worden. Der Fall zählt zu den spektakulärsten Kriminalfällen Deutschlands: Das damals neun Jahre alte Mädchen war im Mai 2001 auf dem Heimweg nach der Schule im oberfränkischen Lichtenberg spurlos verschwunden. Erst 2016 wurde Peggys Leiche in einem Waldstück an der Grenze zwischen Bayern und Thüringen entdeckt. Ein Täter ist bis heute nicht überführt.
Gedenkstein für Peggy
Ein Gedenkstein mit dem Porträt des Mädchens Peggy auf einem Friedhof. © David-Wolfgang Ebener/dpa

Mit ihrer Klage vor einer Zivilkammer des Gerichts richtet sich die Mutter gegen einen früheren Verdächtigen in dem Fall. Der Mann hatte 2018 zunächst angegeben, Peggys Leiche 2001 in ein Waldstück geschafft zu haben. Dieses Geständnis hatte er später widerrufen und war auch aus der Untersuchungshaft freigekommen. Die Mutter von Peggy fordert nun mindestens 75 000 Euro Schmerzensgeld und begründet dies laut Gerichtsangaben mit psychischen Beeinträchtigungen, da sie 15 Jahre keine Kenntnis über den Verbleib ihres Kindes gehabt habe.

Der Beklagte wies die Vorwürfe am Donnerstag erneut zurück und gab an, dass seine damaligen Angaben bei der Polizei falsch gewesen und diese allein unter Druck zustande gekommen seien. Der Anwalt des Mannes beantragte, die Klage als unbegründet abzuweisen.

Die Kammer traf am Donnerstag zunächst keine Entscheidung. Es wurde ein Verkündungstermin für den 22. Mai festgelegt. Bis dahin wird die Kammer demnach entscheiden, ob eine weitere Beweisaufnahme notwendig ist oder direkt eine Entscheidung verkündet wird.

© dpa
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