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Frau mit Wollschal erdrosselt: Mörder erneut verurteilt

Das Verbrechen passierte vor mehr als elf Jahren. Eine Frau wird getötet, ihre Leiche versteckt. Jetzt ist ein 56-Jähriger als Täter verurteilt worden. Zum zweiten Mal wegen Mordes.
Justitia
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Ein bereits in Hessen verurteilter Mörder ist vor dem Landgericht Trier wegen eines weiteren Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der 56-Jährige habe im März 2012 eine Frau nach einem Streit in ihrer Wohnung in Trier mit einem Wollschal erdrosselt, sagte die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz am Dienstag in Trier.

Das Opfer sei «völlig arg- und wehrlos» gewesen: Er habe der 57-Jährigen, die auf einem Sessel gesessen sei, von hinten den Schal um den Hals geschlungen und zugezogen. Die Unterbringung des Mannes in der Sicherungsverwahrung werde vorbehalten, sagte Schmitz. Eine besondere Schwere der Schuld sehe das Gericht aber nicht.

Hintergrund des Streits seien «Eifersüchteleien» gewesen: Die Frau, eine ehemalige Freundin des Täters, habe immer wieder behauptet, sie habe von ihm kürzlich einen Stoff-Frosch mit rotem Herz geschenkt bekommen. Er habe das bestritten. Bei der Tat sei auch die damals aktuelle Freundin des Mannes dabei gewesen. Die drei Personen hätten der Obdachlosen-Szene angehört und sich regelmäßig zum Alkoholtrinken getroffen, sagte Schmitz.

Um dem «latenten Ärger» um das Stofftier ein Ende zu setzen, habe er sich dann entschlossen, die 57-Jährige umzubringen. Später versteckte er die Leiche auf dem Dachboden des Mehrfamilienhauses. Dann flüchtete er. Die Mietwohnung der Frau wurde nach ihrem Verschwinden zwangsgeräumt. Die sterblichen Überreste wurden erst Jahre später im September 2016 bei der Entrümpelung des Dachbodens entdeckt.

Es ist die zweite Verurteilung des Mannes wegen Mordes: Er sitzt bereits in Haft, nachdem er Anfang 2015 vom Landgericht Darmstadt in Hessen wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde. Er hatte laut Richterspruch im April 2012 - also einen Monat nach der in Trier angeklagten Tat - in Rüsselsheim nach einem Besäufnis einen Obdachlosen mit roher Gewalt getötet. Seine damalige Freundin musste wegen Totschlags für zwölf Jahre ins Gefängnis.

Das Trierer Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa
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