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Tote Frau in der Weser: Angeklagte schweigen bei Prozess

Die Leiche einer jungen Frau wird 2020 in einem Kanal der Weser gefunden - festgebunden an einer Betonplatte. Ein Gericht verurteilt zwei Männer und eine Frau. Nach einer Revisionsentscheidung wird der Fall erneut verhandelt.
Prozess um Tod einer 19-Jähringen
Einer der Angeklagten (r) sitzt vor Prozessbeginn in der Stadthalle Verden. © Sina Schuldt/dpa

Nachdem eine junge Frau tot in der Weser versenkt worden ist, hat am Landgericht Verden abermalig ein Prozess in dem Fall begonnen. Die Strafen aus einem früheren Urteil müssen neu verhandelt werden. Der 43 Jahre alte Hauptangeklagte, seine 42 Jahre alte Ex-Frau und ein 56-Jähriger äußerten sich am Montag nicht.

Die Angeklagten waren schon 2021 am Landgericht verurteilt worden. Ein Mord, wie angeklagt, konnte den Deutschen nicht nachgewiesen werden. Sie wurden wegen anderer Delikte bestraft, der Hauptangeklagte unter anderem wegen der schweren Zwangsprostitution des Opfers zu acht Jahren Haft. Der andere Mann wurde zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt, die Frau zu zwei Jahren und neun Monaten. Die Männer waren befreundet.

Das Opfer war 19 Jahre alt. Die Frau wuchs in Schöningen auf (Landkreis Helmstedt), wie der Vertreter der Nebenklage bestätigte. Zeitweise lebte sie auch in Bad Harzburg (Landkreis Goslar).

Der Hauptangeklagte soll Anfang April 2020 einem Zuhälter 2000 Euro gezahlt und ihm Drogenschulden erlassen haben, um die Frau in seine Kontrolle zu bringen. Sie war den Angaben nach psychisch schwer krank. So soll sie an einer paranoiden Schizophrenie gelitten haben. Der Hauptangeklagte habe sie gegen ihren Willen zur Prostitution angeboten. Die zwei Vertrauten des Mannes hätten sich bereit erklärt, ihn dabei zu unterstützen.

Mindestens drei Treffen der Frau mit Freiern soll es gegeben haben. In einem Fall konnte nicht aufgeklärt werden, ob es zu Geschlechtsverkehr kam. In einem anderen Fall habe ein Freier die Frau zurückgebracht, weil sie sich auffällig verhalten habe.

Die kranke Frau, die sich später auf dem Grundstück des 43-Jährigen aufhielt, habe keine ärztliche Hilfe bekommen. Als es ihr schlecht gegangen sei, sei ihr ein Joint übergeben und ein Glas mit Salzwasser gereicht worden. Sie sei gewürgt und ihr der Mund zugehalten worden. Sie starb auf dem Grundstück des Hauptangeklagten. Unklar ist, ob sie wegen des Würgens und Mundzuhaltens in der Nacht zum 9. April 2020 ums Leben kam oder wegen der zu großen Menge Salz. Der erste Prozess am Landgericht konnte das nicht klären.

Gesichert ist, dass die nackte Leiche der 19-Jährigen auf einer Waschbetonplatte festgebunden wurde. Im Landkreis Nienburg warf der Hauptangeklagte sie über ein Brückengeländer in die Weser. Rund drei Wochen nach der Tat fand ein Binnenschiffer die Leiche. Weil der Körper der Frau lange im Wasser lag und es bei der Obduktion Probleme gab, konnte die Todesursache der Frau nicht eindeutig bestimmt werden.

Außer wegen schwerer Zwangsprostitution verurteilte das Landgericht den Hauptangeklagten auch wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, versuchter sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen. Die Mitangeklagten wurden wegen gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen und Beihilfe zu den Sexualstraftaten bestraft. Die Frau wurde zudem wegen eines Betäubungsmitteldelikts schuldig gesprochen.

Nach dem Urteil legten Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage Revision ein. In einer Revision werden ausschließlich Rechtsfragen behandelt. Im Mai entschied der Bundesgerichtshof, dass die Strafen neu verhandelt werden müssen, aber das Urteil des Landgerichts weitgehend rechtskräftig ist. Es gilt der Freispruch vom Vorwurf des Mordes. Der Prozess soll am 12. Dezember fortgesetzt werden.

© dpa
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