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Baldauf: Dreyer soll Cannabis-Legalisierung nicht zustimmen

Mit Spannung wird auf die Länderkammer geschaut. Geht die Cannabis-Legalisierung durch? Die CDU stellt Forderungen an Dreyer.
Abstimmung im Bundesrat über Cannabis-Gesetz
Cannabispflanzen in ihrer Wachstumsphase stehen in einem Aufzuchtszelt unter künstlicher Beleuchtung in einem Privatraum. © Christian Charisius/dpa

Der rheinland-pfälzische CDU-Landesvorsitzende Christian Baldauf hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) aufgefordert, im Bundesrat das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung zu stoppen oder zumindest den Vermittlungsausschuss anzurufen. «Ich erwarte, dass die Ministerpräsidentin die Warnungen aus ihren Behörden ernst nimmt und nicht einfach darüber hinweggeht», sagte Baldauf am Mittwoch in Mainz. Warnungen seien von Polizei, Justiz und Jugendschutz gekommen. Dreyers Weigerung, das Gesetz zu stoppen oder zumindest den Vermittlungsausschuss anzurufen, sei überheblich, zumal sogar ihr eigener Justizminister und etliche SPD-geführte Bundesländer zu den Kritikern gehörten.

Dreyer hatte zuvor gesagt, sie gehe nicht vom Scheitern des Gesetzes aus. Rheinland-Pfalz wolle das Gesetz nicht aufhalten und werde den Vermittlungsausschuss nicht anrufen. Mit Blick auf die anstehende Bundesratssitzung sei das Prinzip der sogenannten freien Hand in der Ampel-Koalition vereinbart worden.

Für Rheinland-Pfalz sei auch die Protokollerklärung der Bundesregierung noch wichtig für die Entscheidung, erklärte Dreyer. Diese liege noch nicht vor. Vieles werde sich erst am Donnerstagabend in den unterschiedlichen Kamingesprächen vor der Bundesratssitzung klären. Erst dann wisse sie, wie Rheinland-Pfalz final abstimmen werde. Ganz grundsätzlich sei sie nicht gegen das Gesetz. Dreyer räumte aber ein, dass es insbesondere in Bezug auf die Amnestie-Regelungen Bedenken gebe.

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau von Cannabis mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Das Gesetz kommt an diesem Freitag abschließend in den Bundesrat. Dort ist es nicht zustimmungsbedürftig, aber die Länderkammer könnte den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren damit abbremsen.

Bedenken sind aus den Ländern unter anderem gegen eine geplante Amnestie für Altfälle laut geworden, die nach dem neuen Recht nicht mehr strafbar wären. Befürchtet wird eine Überlastung der Justiz durch dabei anfallende Fallprüfungen.

© dpa
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