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Justizministerin übt Kritik an Lauterbachs Cannabis-Politik

Brandenburgs Justizministerin will mit Blick auf die geplante Cannabis-Legalisierung Schnellschüsse verhindern. Sie übt deutliche Kritik am Agieren des Bundesgesundheitsministers.
Cannabis-Pflanze
Eine Cannabis-Pflanze. © Matt Masin/Zuma Press/dpa/Symbolbild

Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) hat das Vorgehen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beim geplanten Cannabis-Gesetz kritisiert. Die Legalisierung einer Droge müsse von Verantwortungsbewusstsein und Weitsicht geprägt sein, sagte Hoffmann auf Anfrage. Lauterbach hingegen versuche, das Gesetz durchzupeitschen - ungeachtet der parteiübergreifenden Kritik und der Warnungen verschiedener Ärzteverbände. Seine Politik sei ideologiegetrieben, vernachlässige die Gefahren für die psychische Gesundheit junger Menschen und nehme eine Stärkung krimineller Strukturen in Kauf. Auch die Umsetzungsprobleme der Länder wolle Lauterbach nicht wahrhaben.

Der einzige Maßstab des Ministers scheine zu sein, Cannabis um jeden Preis gesellschaftsfähig zu machen. Dabei hinge der Erfolg und die langfristige gesellschaftliche Akzeptanz der Legalisierung gerade von der gewissenhaften Umsetzung des Gesetzes ab, betonte Hoffmann. «Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist keine Frage der parteipolitischen Räson, sondern muss das Ergebnis einer verantwortungsvollen Ausbalancierung der Interessen und Rechtsgüter sein.»

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Das Gesetz kommt am 22. März in den Bundesrat. Dort ist es nicht zustimmungsbedürftig, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren damit abbremsen. Lauterbach hatte angekündigt, dafür zu kämpfen, dass es keine Anrufung des Vermittlungsausschusses gebe. Er verwies auf Äußerungen unionsgeführter Länder wie Bayern und Sachsen, eine Befassung im Vermittlungsausschuss zu verzögern oder zu sabotieren. Das Gesetz würde dann dort letztlich sterben.

Das Brandenburger Justizministerium teilte mit, man hoffe, dass sich der Vermittlungsausschuss inhaltlich mit dem Gesetz und der Kritik daran befasse. Bedenken sind aus den Ländern unter anderem gegen eine geplante Amnestie für Altfälle laut geworden, die nach dem neuen Recht nicht mehr strafbar wären. Befürchtet wird eine Überlastung der Justiz durch dadurch die dann nötige Prüfung von Altfällen.

Lauterbach sagte, es entstehe dadurch eine einmalige Mehrbelastung. Den Behörden sei aber keine Frist gesetzt, so dass man die Fälle in der benötigten Zeit abarbeiten könne, ohne dass Schadenersatzansprüche entstünden. Er wies zudem auf eine Entlastung der Justiz hin, wenn 180.000 Verfahren pro Jahr zu Cannabis-Konsumdelikten künftig entfielen.

© dpa
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