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Ministerin bespricht mit U-Ausschuss Aktenlieferung zur Flut

Ministerin Scharrenbach hat dem Untersuchungsausschuss zur Flut zu wenige Akten geliefert und dafür eine Klatsche vom NRW-Verfassungsgericht kassiert. Nun macht sie einen Schritt auf den Ausschuss zu.
NRW-Bauministerin Scharrenbach vor Untersuchungsausschuss
Ina Scharrenbach (CDU), Bau- und Kommunalministerin von Nordrhein-Westfalen, als Zeugin zum Untersuchungsausschuss «Hochwasserkatastrophe» in den Landtag. © Rolf Vennenbernd/dpa

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs zu fehlenden Akten für den Landtags-Untersuchungsausschuss «Hochwasserkatastrophe» hat Bau- und Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) mit dem Gremium das weitere Verfahren besprochen. Scharrenbach traf sich am Mittwoch mit den Ausschuss-Mitgliedern zu einer vertraulichen Sitzung.

Die Initiative zu dem Gespräch war von der Ministerin ausgegangen, nachdem das höchste NRW-Gericht ihr am 9. April attestiert hatte, gegen die Verfassung verstoßen zu haben. Der Grund: Das Scharrenbach-Ministerium hatte nur zehn Seiten an Akten an den Ausschuss geschickt, die sich ausschließlich auf die drei Tage während des Starkregens im Juli 2021 mit 49 Toten und 13 Milliarden Euro Schäden bezogen hatten. Am Mittwoch ging es nun um die Modalitäten für eine Nachlieferung der übrigen Akten. Die nächste Sitzung des U-Ausschusses ist für den 21. Juni geplant.

Die Ministerin hatte zuletzt im Februar 2023 als Zeugin im Untersuchungsausschuss ausgesagt. Damals beharrte sie darauf, dass sie nur Auskunft zu den Geschehnissen während der Katastrophe - in Scharrenbachs Verständnis drei Tage im Juli 2021 - geben müsse. Das höchste Gericht Nordrhein-Westfalens hatte sie daraufhin belehrt, dass sie auch Akten zu den Monaten danach liefern müsse. Denn der Untersuchungszeitraum im Beweisbeschluss des U-Ausschusses erfasst die Zeit vom 9. Juli bis 9. September 2021. Das Bauministerium hatte allerdings auch bereits in der vergangenen Legislaturperiode für den U-Ausschuss 5700 Aktenseiten geliefert.

Unterdessen rückt der landesweite Gedenkort für die Opfer der Flutkatastrophe in Blankenheimerdorf im Kreis Euskirchen in den Blick der Politik. Auf Initiative der Landesregierung waren dort 49 Erinnerungsbäume gepflanzt worden. Die SPD-Opposition kritisierte nun in einem Antrag für das Plenum den Zustand des Gedenkorts als «inakzeptabel». Es fehlten einheitliche Beschilderungen, Zugangswege, Park- und Sitzmöglichkeiten sowie öffentliche WC-Anlagen und Abfallbehälter. Außerdem befänden sich mehrere Bäume in einem schlechten Zustand. Betroffene und Hinterbliebene wünschten sich zudem, über den zentralen Gedenkort hinaus die Einrichtung auch dezentraler Gedenkorte in von der Flut betroffenen Städten und Gemeinden.

Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen beauftragten die Landesregierung in einem Antrag, die Kommunen bei der Schaffung lokaler Gedenkorte zu unterstützen sowie die zentrale Erinnerungsstätte aufzuwerten und dabei die Wünsche der Angehörigen im Blick zu haben.

© dpa
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