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Aktenstreit: Verfassungsgerichtshof verkündet Urteil

Hat ein Ministerium zu wenige Akten an den NRW-Landtag geliefert, um das Jahrhunderthochwasser im Juli 2021 aufzuarbeiten? Abgeordnete der SPD beklagen das. Jetzt entscheiden Verfassungsrichter.
Verfassungsgerichtshof NRW
Blick auf einen Schriftzug am Sitz des Verfassungsgerichtshof in Münster. © Dieter Menne/dpa

Im Streit um Akten für den Untersuchungsausschuss Hochwasser verkündet der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof am Dienstag (10.30 Uhr) in Münster ein Urteil. Landtagsabgeordnete der SPD hatten geklagt und werfen dem von Ina Scharrenbach geführten Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung einen Verstoß gegen die Landesverfassung vor. Die Kläger kritisieren, dass die Ministerin (CDU) für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss II (PUA) zur Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 zu wenige Akten geliefert habe. Die Opposition sieht sich in ihrer Kontrollfunktion beschränkt und Rechte verletzt.

Bei der mündlichen Verhandlung am 20. Februar ließen die Verfassungsrichter keine Tendenz zu ihrer Entscheidung erkennen. Beide Seiten mussten Fragen zur zeitlichen Eingrenzung des Untersuchungsausschusses beantworten. Die Ministerin hatte zehn Seiten zur Verfügung gestellt, die sich ausschließlich auf die drei Tage während des Starkregens mit 49 Toten und 13 Milliarden Euro Schäden bezogen hatten. Die Oppositionspolitiker aber hatten Akten mit Informationen auch zu dem Zeitraum danach bis September erwartet.

© dpa
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