Landtagsabgeordnete, die die Würde des nordrhein-westfälischen Parlaments erheblich verletzen, müssen nun mit Geldstrafen rechnen. Künftig kann der Landtagspräsident Ordnungsgelder in Höhe von 1000 Euro, in Wiederholungsfällen auch von 2000 Euro verhängen. Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP stimmten am Mittwoch für eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung des Landtags. Die AfD stimmte dagegen. Der Abgeordnete Sven Tritschler sprach von einem «Maulkorb-Erlass».
Der CDU-Abgeordnete Matthias Kerkhoff hielt dagegen: «Wir schärfen mit der Einführung des Ordnungsgelds den Sanktionskatalog, weil wir es leid sind, die ständigen Provokationen und Grenzüberschreitungen der AfD weiter hinzunehmen.» Damit setze der Landtag ein klares Zeichen «für einen Parlamentarismus, der es nicht zulässt, als Bühne von Populisten missbraucht zu werden». Der FDP-Abgeordnete Marcel Hafke unterstrich: «Hass und Hetze muss in diesem Haus sanktioniert werden.» In der aktuellen Wahlperiode wurden nach Angaben eines Landtagssprechers 51 Rügen und Ordnungsrufe (Stand: 23.1.2024) ausgesprochen. In der vergangenen Wahlperiode (2017-2022) gab es 113 Ordnungsmaßnahmen - in der Legislatur zuvor nur 23. Der Anstieg in den vergangenen Jahren hat vor allem mit dem Einzug der AfD ins Parlament im Jahr 2017 zu tun. Eine große Zahl der Ordnungsmaßnahmen betrifft die Rechtspopulisten: In der laufenden Legislaturperiode waren es bislang fast zwei Drittel. Die Gesetzesänderung für schärfere Maßnahmen gegen die Verletzung der parlamentarischen Ordnung geht auf eine Initiative von Landtagspräsident André Kuper zurück.
Tritschler meinte dazu: «Für was für einen Unsinn man als unparlamentarisch eingestuft wird, habe ich am eigenen Leib erlebt.» Meistens würden nicht-förmliche «Pseudo-Rügen» erteilt, gegen die sich die Abgeordneten nicht wehren könnten. Künftig könne und werde gegen Geldbußen geklagt werden, kündigte er an. Für jeden Euro, der von seinen Abgeordnetenbezügen abgezogen werde, werde er einen Euro an die AfD spenden. «Sie kriegen uns nicht klein. Das verspreche ich.»
Zudem wurde ein Abwahlverfahren für Sachverständige in Enquetekommissionen geschaffen. Hintergrund ist die Auseinandersetzung um einen Sachverständigen der AfD, der am Treffen radikaler Rechter am 25. November in Potsdam teilgenommen haben soll. Enquetekommissionen bestehen aus Mitgliedern der Fraktionen und holen externen Sachverstand ein. Sie legen dem Landtag Berichte und Empfehlungen spätestens bis zum Ende der Wahlperiode vor.
Eine geplante Änderung des Abgeordnetengesetzes wurde hingegen auf diesen Donnerstag verschoben. Die AfD beantragte eine dritte Lesung im Landtag. Die Novelle soll unter anderem dafür sorgen, dass die Politikerinnen und Politiker künftig die im Januar neu eingerichtete Notbetreuung für Kinder im Landtag nutzen können - bislang war das zunächst den Mitarbeitern vorbehalten. Zudem sieht der gemeinsame Gesetzentwurf von CDU, SPD, Grünen und FDP vor, dass Abgeordnete künftig zusätzlich zur Deutschen Bahn auch den öffentlichen Nahverkehr in NRW kostenlos nutzen dürfen.