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Angriffe in Duisburg: Höchststrafe für IS-Anhänger gefordert

Acht Monate nach den Mordanschlägen von Duisburg hat die Bundesanwaltschaft für den Angeklagten, einen bekennenden IS-Anhänger, die Höchststrafe gefordert. Der sagte, er hoffe auf das Paradies.
Duisburger Fitnessstudio-Attacke
Polizeibeamte am Tatort in der Duisburger Altstadt nach der Messerattacke. © Christoph Reichwein/dpa/Archivbild

Im Prozess um die mörderischen Messerattacken von Duisburg hat die Bundesanwaltschaft die Höchststrafe gegen einen geständigen Islamisten beantragt. Wegen Mordes und vierfachen Mordversuchs sollte der 27-jährige IS-Anhänger zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt werden, forderte eine Vertreterin der Bundesanwaltschaft am Montag in ihrem Plädoyer am Düsseldorfer Oberlandesgericht.

Zudem sollte die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt und die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Der Mann zeige keinerlei Reue, kein Mitgefühl und habe weitere Straftaten angekündigt.

Der geständige Islamist soll am 9. April diesen Jahres in Duisburg zunächst einen 35-jährigen Mann mit mindestens 28 Messerstichen umgebracht haben, als der sich nachts von einer Feier entfernt hatte. Neun Tage später hatte er mit einem Messer in einem Duisburger Fitnessstudio vier Besucher niedergestochen und schwer verletzt.

Der Syrer habe 2015 nach dem Abitur Syrien verlassen, sei Deutschland gekommen und habe sich zum islamistisch motivierten Mörder radikalisiert. Die Internet-Propaganda des Islamischen Staats richte sich an frustrierte junge Männer wie ihn, die dann als «einsame Wölfe» zu Attentätern werden.

In Duisburg habe er überwiegend von Sozialleistungen gelebt. Fehlende Motivation und Antriebslosigkeit hätten ihn davon abgehalten, die deutsche Sprache zu erlernen und dauerhaft einer Arbeit nachzugehen.

Er sei stattdessen der Losung des IS gefolgt, die gesamte Welt zu einem Kriegsschauplatz zu machen. Seiner Ideologie zufolge seien alle Nicht-Anhänger des IS Ungläubige, die er töten dürfe.

«Ich wollte noch mehr Taten begehen, bis ich getötet werde, damit ich als Märtyrer sterbe. Das Diesseits interessiert mich nicht.» Diese Aussage des 27-jährigen im Gerichtssaal spreche für sich, so die Bundesanwaltschaft. «Ich wollte so viele Menschen wie möglich töten», habe der 27-Jährige ebenfalls gesagt.

Die Anwälte der Nebenkläger schlossen sich dem Strafantrag der Bundesanwaltschaft an. Die Gleichgültigkeit des Angeklagten sei für die Opfer und ihre Familien schockierend gewesen. «Selten war ein Strafverfahren so eindeutig.» Der Angeklagte habe sich mit den Taten gebrüstet und nach mehr Presse verlangt.

Der Verteidiger stellte keinen Antrag: «Mein Mandant hat nicht mit mir gesprochen. Am ersten Tag konnte ich ihn noch bremsen, aber dann hat er eine Einlassung abgegeben, die noch über den Inhalt der Anklage hinausging.» Damit sei geschehen, was aus Sicht der Verteidigung tunlichst vermieden werden sollte.

Der 27-Jährige ergriff die Gelegenheit zum letzten Wort und bestritt, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt zu haben. Der IS bekämpfe nur diejenigen, die ihn bekämpfen. «Sie können richten, was und wie sie wollen. Das ist nur das Leben hier im Diesseits. Wir hoffen darauf, dass Gott uns ins Paradies bringt.» Das Gericht will an diesem Dienstag das Urteil verkünden.

© dpa
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