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Lange Haft im Prozess um Totschlag nach Feier gefordert

Im Prozess um den Tod einer Frau nach einer Feier in Bremen muss der Angeklagte mit einer langen Haftstrafe rechnen. Die Staatsanwaltschaft forderte am Freitag mehr als elf Jahre Haft wegen Totschlags, wie eine Sprecherin des Landgerichts Bremen mitteilte. Der Vertreter der Nebenklage plädierte für zwölf Jahre Gefängnis, die Verteidigung für Freispruch.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Die Tat soll sich Anfang Mai in Bremen ereignet haben. Der Anklage nach feierte der 44-Jährige in einem Lokal seinen Geburtstag. Unter den Gästen war auch seine gleichaltrige Bekannte. Als er den Eindruck hatte, dass die Frau Interesse an einem anderen Mann zeigte, soll er die Schenke verlassen haben.

Danach soll er mehrere Stunden lang vor der Wohnung der 44-Jährigen gewartet haben. Laut Staatsanwaltschaft kehrte sie am frühen Morgen nach Hause zurück und ließ den Mann in ihre Wohnung. Dort habe er die Frau ins Gesicht geschlagen, ihr ein Kopfkissen in das Gesicht gedrückt und sie gewürgt. Erst nach mehreren Minuten habe er von ihr abgelassen. Die Frau erstickte laut Anklage.

Spezialkräfte nahmen den Deutschen kurz nach dem Fund der Toten fest. Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass der Angeklagte sich eine Liebesbeziehung mit der Frau gewünscht hatte. Er sei eifersüchtig gewesen. Zu Prozessauftakt äußerte sich der Mann nicht zu den Vorwürfen. Ein Urteil soll am Dienstag (12.00 Uhr) fallen.

© dpa
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