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Zahl der Abschiebungen aus MV 2023 leicht gestiegen

Die Bundesregierung hat eine härtere Gangart gegenüber ausreisepflichtigen Ausländern angekündigt. In MV betrifft das grundsätzlich rund 4000 Menschen. Warum die meisten trotzdem nicht abgeschoben werden.
Blaulicht
Ein Blaulicht auf einem Einsatzfahrzeug der Polizei. © Daniel Vogl/dpa/Symbolbild

Die Zahl der Abschiebungen hat sich in Mecklenburg-Vorpommern im zu Ende gehenden Jahr leicht erhöht. Bis zum Stichtag 30. November seien 169 Personen aus MV abgeschoben worden, teilte das Innenministerium auf Anfrage mit. Darunter seien 47 Überstellungen in EU-Mitgliedstaaten nach der sogenannten Dublin-III-Verordnung. 2022 belief sich die Zahl der Abschiebungen aus Mecklenburg-Vorpommern zum 30. November auf 141, davon 21 nach der Dublin-Regel.

Nach dieser Verordnung sollen Asylbewerber dort registriert werden, wo sie die EU zuerst betreten haben. Dieses Land ist in der Regel auch für den Asylantrag zuständig. In der Praxis funktioniert das System nur begrenzt. 44.744 Menschen, die in den ersten neun Monaten dieses Jahres in Deutschland einen Asylantrag stellten, haben dies nach Angaben der Bundesregierung vom November auch schon in einem anderen EU-Mitgliedstaat getan.

Laut Schweriner Innenministerium hielten sich zum Stichtag 31. Oktober in MV 4035 ausreisepflichtige Personen auf. Von ihnen hätten allerdings 3546 eine Duldung für ihren Aufenthalt. 489 Personen könnten somit derzeit jederzeit abgeschoben werden. Die meisten Abschiebungen in diesem Jahr erfolgten bislang nach Georgien (22). Nach Nordmazedonien und Serbien wurde je 13 Personen gebracht.

Für Abschiebungen sind die Ausländerbehörden und Länderpolizeien zuständig. Die MV-Landespolizei bringt die betroffenen Personen zum jeweiligen Grenzübergang und übergibt sie dort an die Bundespolizei, die dann für den grenzüberschreitenden Verkehr zuständig ist.

Für Aufsehen sorgte erst Mitte Dezember ein Fall in Schwerin. Dort sollte die Polizei auf Amtshilfeersuchen der Zuwanderungsbehörde in Kiel zwei junge Afghanen in Gewahrsam nehmen, um sie dann nach Spanien abzuschieben. Die 18 und 22 Jahre alten Männer hatten zunächst in Schleswig-Holstein gelebt, dann mit Mutter, Vater und zwei jüngeren Geschwistern Kirchenasyl in Schwerin gefunden. Um die Abschiebung zu verhindern, verschanzte sich die Familie in dem Kirchengebäude, doch verschafften sich die Beamten gewaltsam Zutritt.

Das Vorgehen der Behörden gegen die Familie, die nach Angaben einer Kirchensprecherin in ihrer afghanischen Heimat akut bedroht war und der von deutscher Seite die Aufnahme zugesichert gewesen sei, war auf scharfe Kritik gestoßen. Den Angaben zufolge wurde damit das erste Mal in Mecklenburg-Vorpommern das Kirchenasyl gebrochen. Die geplante Abschiebung der beiden Männer wurde durch die zuständige Behörde in Kiel ausgesetzt.

© dpa
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