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Mehr Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern abgeschoben

Die Zahl der erfolgreichen Abschiebungen in Mecklenburg-Vorpommern ist 2023 gestiegen. Doch es gibt auch etliche Abschiebungen, die im vergangenen Jahr scheiterten - aus verschiedenen Gründen.
Abschiebung
Ein Flugzeug startet - fotografiert durch Stacheldraht am Flughafenzaun. © Julian Stratenschulte/dpa

Die Zahl der Abschiebungen in Mecklenburg-Vorpommern hat sich 2023 im Vergleich zum Jahr davor erhöht. Nach Angaben des Innenministeriums wurden 191 Menschen aus dem Nordosten abgeschoben. 2022 waren es 149 Menschen. Von den 191 Abschiebungen habe es 52 sogenannte Dublin-Überstellungen gegeben, sagte Innenminister Christian Pegel (SPD) zuletzt. Nach dieser Verordnung sollen Asylbewerber dort registriert werden, wo sie die EU zuerst betreten haben. Dieses Land ist in der Regel auch für den Asylantrag zuständig.

Laut Ministerium waren im vergangenen Jahr 283 Abschiebungen nicht erfolgreich, 2022 waren es 251 gescheiterte Abschiebungen. Es habe «unterschiedlichste Hindernisse» gegeben, sagte Pegel. 138 Menschen konnten den Angaben zufolge nicht angetroffen werden. Sie seien also abgetaucht. Weitere Ursachen für gescheiterte Abschiebungen waren unter anderem Unvollständigkeiten des Familienverbandes, medizinische Gründe und Flugausfälle. Auch die Corona-Pandemie habe eine Rolle gespielt, denn es gebe immer noch Staaten, die sehr strenge Anforderungen stellen, äußerte Pegel. Einfluss hatten auch Einschränkungen im Luftverkehr durch Sperrungen des Luftraums im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, wie das Innenministerium mitteilte.

Ob 2023 auch Straftäter aus Mecklenburg-Vorpommern abgeschoben wurden, ist unklar. «Diese Angaben werden statistisch nicht gesondert erfasst», hieß es vom Ministerium.

Den Angaben zufolge hielten sich am Ende des vergangenen Jahres 3894 ausreisepflichtige Menschen im Nordosten auf, davon waren 3409 im Besitz einer Duldung. Ende des Jahres 2022 seien es noch 4816 ausreisepflichtige Menschen gewesen, 4257 seien im Besitz einer Duldung gewesen.

© dpa
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