Die Mutter des Kindes soll die Wohnung für etwa zehn Minuten verlassen haben. In der Zeit habe der alkoholisierte Angeklagte, welcher nach der Trennung seiner Lebensgefährtin weiter in der Wohnung lebte, versucht haben, das Kind durch Würgen und stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Kopf zu verletzen. Die Misshandlungen seien laut Gericht durch die Rückkehr der Mutter beendet worden, die dann den Notarzt rief.
Laut Gericht muss sich der Angeklagte außerdem wegen des Vorwurfs der Misshandlung von Schutzbefohlenen verantworten. Am 6. Mai soll die Verhandlung fortgeführt werden.