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ÖPNV-Warnstreikwelle erreicht Hessen

Unter anderem in Kassel, Wiesbaden und Frankfurt sollen am Freitag laut Gewerkschaft Busse, U-Bahnen und Straßenbahnen in den Depots bleiben. Neben dem Warnstreik gibt es auch einen Klimastreik.
Warnstreiks im öffentlichen Nahverkehr - Frankfurt am Main
Im öffentlichen Nahverkehr in Hessen wird gestreikt. © Helmut Fricke/dpa

Im öffentlichen Nahverkehr müssen sich Fahrgäste am Freitag und Samstag in mehreren hessischen Städten auf erhebliche Ausfälle bei Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen einstellen. Die Gewerkschaft Verdi hat Beschäftigte von kommunalen Verkehrsbetrieben zu einem zweitägigen Warnstreik aufgerufen. Betroffen sein werden demnach hauptsächlich die U-Bahnen und Straßenbahnen in Kassel und Frankfurt sowie der Busverkehr in Wiesbaden. Auch die Marburger Verkehrsbetriebe werden nach eigenen Angaben bestreikt. In Hanau und Gießen drohen laut Gewerkschaft Einschränkungen im Busverkehr. Verdi verhandelt aktuell in allen Bundesländern außer Bayern über neue Manteltarifverträge für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe. 

Parallel zu den Warnstreiks organisiert Fridays For Future am Freitag Demonstrationen im Kampf für mehr Klimaschutz. Verdi und Fridays For Future kämpfen gemeinsamen in einem Bündnis für eine sozialverträgliche Mobilitätswende unter dem Motto #wirfahrenzusammen. Klimastreiks sind unter anderem in Frankfurt, Fulda, Gießen und Kassel geplant.

Verdi hatte diese Woche auch in anderen Bundesländern zu Ausständen aufgerufen. In den Tarifverhandlungen geht es den Angaben zufolge in Hessen hauptsächlich um bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten, beispielsweise durch eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit, mehr Urlaubstage sowie zusätzliche Entlastungstage für Schicht- und Nachtarbeit.

Für Fahrgäste in Wiesbaden und Umgebung bleiben während des Ausstandes Ziele mit ÖPNV erreichbar, wie die ESWE Verkehrsgesellschaft mitteilte. Demnach fahren etwa Regionalbusse und Bahnen. 

Das Kultusministerium in Wiesbaden teilte mit, dass Schülerinnen und Schüler nur aus besonderen Gründen dem Unterricht fernbleiben dürften. «Bei einem im Vorfeld angekündigten Ereignis wie einem Streik im öffentlichen Nahverkehr liegt nicht generell ein solcher besonderer Grund vor», hieß es. Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler wegen des Streiks nicht am Unterricht teil, müsse die Schule unverzüglich informiert werden. «Ob es sich in diesem Einzelfall um entschuldigte Fehlzeiten handelt, entscheidet die Klassenleitung.»

© dpa
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