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Fahrer raste auf Liebespaar zu: Lebenslange Haft

Ein Autofahrer hat eine Frau auf einem Zebrastreifen angefahren und tödlich verletzt, nun ist er verurteilt worden. Es ist bereits der zweite Schuldspruch in dem Fall.
Landgericht Frankfurt am Main
Ein Wappen mit dem Hessen-Löwen ist in einem Gerichtssaal des Frankfurter Landgerichts an der Wand befestigt. © Arne Dedert/dpa/Archivbild

Weil er eine Frau auf einem Zebrastreifen mit seinem Auto angefahren und tödlich verletzt hat, ist ein Mann vom Landgericht Frankfurt wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Angeklagte sei kein eiskalter Mörder, sagte der Vorsitzende Richter am Montag in seiner Urteilsverkündung. Der Tod der Frau sei ihm zum Tatzeitpunkt aber gleichgültig gewesen, dies erfülle den Tatbestand des Mordes. Der Fall mache betroffen und fassungslos, sagte der Vorsitzende Richter. Das Landgericht ging in seinem Urteil von niedrigen Beweggründen aus.

Der 34 Jahre alte Deutsche ist laut Anklage im September 2015 nach einem Volksfest in Kriftel im Main-Taunus-Kreis ungebremst auf ein sich küssendes Liebespaar auf einem Zebrastreifen nahe einem Verkehrskreisel zugefahren. Das Auto erfasste die 41 Jahre alte Frau, sie geriet unter den Wagen und wurde mehr als 400 Meter weit mitgeschleift. Sie starb kurz danach an ihren schweren Verletzungen. Ihr Partner hatte sich durch einen Sprung auf den Bürgersteig retten können. Er wurde leicht verletzt.

Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter hatten eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen für den Angeklagten gefordert. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren für den 34-Jährigen beantragt. In einem ersten Prozess war der Angeklagte bereits 2018 vom Landgericht Frankfurt zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte die Entscheidung jedoch aufgehoben und an eine andere Schwurgerichtskammer zurückverwiesen.

Der Tod der 41-Jährigen, die in der kleinen Gemeinde wegen ihres Engagements als Handballerin sehr beliebt war, hatte 2015 für große Erschütterung gesorgt. Zur Urteilsbegründung am Montag war der Zuschauerraum im großen Verhandlungssaal des Landgerichts Frankfurt gut gefüllt.

Spätestens, als die zunächst auf der Motorhaube sitzende Frau aus der Sichtachse des Fahrers verschwunden gewesen sei und mit einem Bein zwischen dem rechten Rad und dem Radkasten eingekeilt gewesen sei, sei der Angeklagte mit der Gewissheit weitergefahren, dass sein Opfer sterben könne, erläuterte der Richter. Gleichwohl sei er 40 Sekunden lang rund 400 Meter weiter gefahren. Seine Beifahrer hätten ihn vergeblich immer wieder aufgefordert, stehenzubleiben. Die Frau habe in dieser ganzen Zeitspanne um ihr Leben gekämpft, erläuterte der Richter. Der Anlass, kurzfristig freie Fahrt an dem Zebrastreifen und dem anschließenden Verkehrskreisel zu erhalten, und der Tod der 41-Jährigen ständen in einem «eklatanten Missverhältnis».

© dpa
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