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Beim Küssen von Auto erfasst: Urteil gegen Fahrer erwartet

Achteinhalb Jahre nachdem eine Frau beim Küssen auf einem Zebrastreifen von einem Auto erfasst worden und ums Leben gekommen ist, wird ein Urteil gegen den Fahrer erwartet. Es ist nicht das erste.
Landgericht Frankfurt
Ein Schild mit der Aufschrift «Landgericht - Amtsgericht» ist an der Fassade des Gerichtsgebäudes angebracht. © Arne Dedert/dpa

Ein Paar küsst sich auf einem Zebrastreifen, ein Auto rast auf die beiden zu, erfasst die Frau, sie stirbt. Die juristische Aufarbeitung dieses Falls aus Kriftel im Main-Taunus-Kreis geht an diesem Montag (15.30 Uhr) weiter, vor dem Landgericht Frankfurt dürfte ein Urteil gegen den Autofahrer fallen.

Angeklagt ist ein heute 34 Jahre alter Deutscher, der im September 2015 ungebremst auf das sich küssende Liebespärchen auf einem Zebrastreifen nahe einem Verkehrskreisel zugefahren war. Die 41 Jahre alte Frau geriet unter den Wagen und wurde mehr als 400 Meter weit mitgeschleift. Sie starb kurz danach an ihren schweren Verletzungen. Der Mann hatte sich zuvor durch einen Sprung auf den Bürgersteig retten können.

Vergangene Woche hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen für den Angeklagten gefordert. Der Mann habe mit unbedingtem Tötungswillen gehandelt und die Straße dabei allein für sich selbst in Anspruch nehmen wollen, hieß es. Die Verteidigung beantragte stattdessen eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren für den 34-Jährigen. Der Mann sei nicht in Tötungsvorsatz auf das Pärchen zugefahren.

Ursprünglich war der Autofahrer in dem Prozess, der seit Mitte Februar vergangenen Jahres läuft, wegen Totschlags angeklagt worden. Nachdem ein neuer Sachverständiger seine Expertise vorgestellt hatte, wies der Vorsitzende Richter im Herbst vergangenen Jahres darauf hin, dass nunmehr auch eine Verurteilung wegen Mordes in Betracht kommen könnte. Laut Gutachten hätte der Fahrer an seinen Lenkbewegungen rasch merken müssen, dass die Frau unter seinem Wagen war. Gleichwohl habe er erst nach 400 Metern angehalten.

In einem ersten Prozess war der Angeklagte bereits 2018 vom Landgericht Frankfurt zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte die Entscheidung jedoch kassiert und an eine andere Schwurgerichtskammer zurückverwiesen. Weil der 34-Jährige niemals in Untersuchungshaft war, blieben die Akten über mehrere Jahre liegen. Haftsachen genießen bei Gericht stets Vorrang.

© dpa
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