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Falsche Polizisten ergaunern Hunderttausende Euro: Haft

Die Masche ist mies: Älteren Menschen wird vorgegaukelt, dass es eine Einbrecherbande auf ihr Vermögen daheim abgesehen hat und angebliche Polizisten nehmen schließlich Geld und Schmuck «zur Sicherheit» in Empfang. Nun sind drei Männer dafür verurteilt worden.
Justiz
Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. © Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Sie haben das Grundvertrauen vieler älterer Menschen in die Polizei ausgenutzt und als falsche Beamte viel Geld und Schmuck von Senioren in Hamburg ergaunert. Für diesen Betrug sowie wegen Amtsanmaßung sind zwei Männer vor dem Landgericht Hamburg zu Haftstrafen von zwei Jahren und sechs Monaten sowie zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie den Senioren beim Abholen der Wertgegenstände vorgespielt haben, echte Polizisten zu sein. Ein dritter Angeklagter, der wohl lediglich als Fahrer fungierte, ist zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. «Sie waren faktisch Teil dieser Betrugsmaschine», sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung zu den Männern im Alter von 25, 26 und 27 Jahren.

Vor Gericht ging es um drei Fälle aus dem Sommer 2020, in denen zwei Seniorinnen und ein Senior fast 460 000 Euro an Schmuck und Geld sowie ihre EC-Karte mit Pin an die Betrüger und Mittäter überreicht hatten. In einem Fall wurde ein Leinenbeutel voller Schmuck übergeben, in einem anderen ein Briefumschlag mit EC-Karte vom Balkon geworfen. Zusammen mit den Worten «Einen fröhlichen Tag noch!». Einer der falschen Beamten am Telefon hatte sich als «Herr Fröhlich» ausgegeben.

Die Masche im Vorfeld der Übergabe war dabei stets ähnlich: In einem Anruf - angeblich von der Polizei, tatsächlich aber mit falsch angezeigter Telefonnummer aus der Türkei - wurden die späteren Opfer darüber aufgeklärt, dass ihr Name und ihre Adresse auf der Liste einer rumänischen Einbrecherbande stehen würde. Die hätte es auf Schmuck und Geld abgesehen und beides sollten die älteren Menschen schnell in Sicherheit bringen. Am besten direkt der Polizei, dafür könne auch gleich jemand vorbei kommen.

Das sei am Telefon von den sogenannten Keilern so glaubhaft versichert worden, «dass alle drei Geschädigten darauf hereinfielen», so die Vorsitzende Richterin weiter. «Es werden ja auch extra ältere Menschen ausgewählt, die Autoritäten Vertrauen und Glauben schenken.»

Dabei hätten die drei Angeklagten zwar die Opfer nicht selbst angerufen und waren auch nicht für die Logistik zwischen den Hintermännern und den Keilern zuständig. Sie hätten aber durchaus gewusst, was sie tun. «Auch, wenn sie austauschbar sind. Sie sind kein kleines Rädchen, sondern sie sind essenziell», sagte die Richterin weiter zu den Männern und zitierte dabei auch aus einem Urteil eines ähnlichen Falles.

Die konkreten Fälle aus dem Sommer 2020: Ein 82 Jahre alter Mann übergibt im Juli nach dem Anruf einer «Polizeibeamtin Weber» gutgläubig 47 000 Euro, indem er einen Briefumschlag vor seiner Haustür deponiert. Der wird von einem der Angeklagten abgeholt. Im August überreicht eine 79-Jährige den Gaunern ihre EC-Karte und lässt sich zudem von einem der Angeklagten zur Bank fahren, um dort ihre Schließfächer «zur Sicherheit» zu leeren. Sie händigt Schmuck und Bargeld im Wert von rund 70 000 Euro aus. Zudem wurden 2000 Euro mit ihrer EC-Karte abgehoben.

«Der Tatbeitrag fällt wirklich aus dem Rahmen, da haben Sie richtig viel gemacht», sagte sie zu dem 27 Jahre alten Angeklagten, der die Frau «im Vertrauen, dass Sie Polizeibeamter sind und dass alles seine Ordnung hat» gefahren hatte. «Das hat wirklich eine andere Qualität. Das muss man auch erstmal durchziehen», so die Vorsitzende Richterin.

In einem dritten Fall im August nehmen die Betrüger zunächst einen Leinenbeutel mit Schmuck im Wert von 45.000 Euro und eine EC-Karte an sich. Zudem wird die 65 Jahre alte Frau in den Folgetagen weiter am Telefon bearbeitet und übergibt am Ende 285.000 Euro an Mittäter der Angeklagten.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf Strafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie zwei Jahren plädiert, teils zur Bewährung ausgesetzt. Die Verteidigung hatte Bewährungsstrafen für alle drei Angeklagten gefordert.

Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug konnte den Angeklagten nicht nachgewiesen werden. Alle Angeklagten hatten noch vor der Urteilsverkündung Schadenswiedergutmachung in Höhe von 12.000 bis 25.000 Euro gezahlt. Das hatte sich den Angaben der Richterin zufolge erheblich strafmildernd ausgewirkt. Zudem wurde angeordnet, dass bei den Angeklagten zum Schadensausgleich Wertersatz im Wert von 1800 bis gut 34.000 Euro eingezogen werden soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Besonders bitter: In zwei Fällen wurden die Senioren tatsächlich misstrauisch, konnten aber von den Anrufern gut überzeugt werden. Dabei hatte eines der Opfer schlicht Pech: Es roch den Braten und rief direkt nach dem Betrugsanruf die Notrufnummer 110 an. Allerdings war das vorherige Telefonat nicht unterbrochen worden und so konnten die Betrüger ihre eigene Geschichte direkt von einem «Kollegen» bestätigen lassen.

© dpa ⁄ Christiane Bosch, dpa
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