Die Anklage lautet unter anderem auf Vergewaltigung, sexuellen Missbrauch von Kindern, Herstellung kinderpornografischer Inhalte und Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht. Nach einer Verurteilung durch das Amtsgericht Brandenburg wegen Kindesmissbrauchs sei der Angeklagte im Januar 2020 durch das Landgericht Potsdam für fünf Jahre unter Führungsaufsicht gestellt worden. Er sei angewiesen worden, keinen unmittelbaren Kontakt zu männlichen Personen unter 18 Jahren zu haben, auch nicht per Telefon oder digitalen Medien, heißt es in der Anklage.
Dem 34-Jährigen werden 13 Taten in der Zeit von April 2020 bis Ende Dezember 2021 zur Last gelegt. Sieben Kinder im Alter von elf bis 13 Jahren sowie zwei Jugendliche werden in der Anklage als Betroffene genannt. Zu einigen Taten sei es über Videokontakte gekommen. Dabei habe der Mann sexuelle Handlungen vor einem Kind vorgenommen und zu sexuellen Handlungen aufgefordert. In mehreren Fällen habe er Betäubungsmittel an Teenager weitergegeben.
In der Erklärung des Angeklagten hieß es, er habe den Betroffenen nicht schaden wollen, er habe aber «seine Neigungen und Triebe über kinderschutzbedürftige Interessen gestellt». Er arbeite an sich, «um das in der Zukunft zu verhindern». Derzeit befindet sich der Angeklagte wegen früherer Verfahren in Strafhaft. Das Gericht will nach bisherigen Planungen am 11. Dezember ein Urteil verkünden.