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Prozess um Tod von Mädchen in Kinderheim beginnt im Februar

Eine Zehnjährige wird tot in einem Kinderheim gefunden. Als Täter gilt ein Junge aus dem Heim. Gegen einen 25-Jährigen, der sich zuvor an dem Mädchen vergangen haben soll, beginnt im neuen Jahr der Prozess.
Gerichtssaal
Eine Anzeigetafel weist an einem Sitzungssal auf eine öffentliche Verhandlung hin. © Stefan Puchner/dpa/Symbolbild

Der Fall sorgte weit über die Region hinaus für Entsetzen: Ein zehn Jahre altes Mädchen wird im April dieses Jahres tot in einem Kinderheim im oberfränkischen Wunsiedel gefunden. Die Ermittlungen ergeben, dass es missbraucht und anschließend getötet wurde. Ein 25-Jähriger steht nun ab dem 1. Februar 2024 unter anderem wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Landgericht Hof, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Für den Prozess sind neun Termine bis Anfang März 2024 geplant.

Ein Elfjähriger, der für den Tod des Mädchens verantwortlich sein soll, wird aufgrund seines Alters nicht strafrechtlich verfolgt. Der Junge soll das Mädchen bei einem Streit in derselben Nacht stranguliert haben. Er ist als Zeuge geladen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in der Nacht auf den 4. April zunächst in das Kinderheim eingebrochen zu sein, um Wertgegenstände zu stehlen. Dabei sei er auf den Elfjährigen getroffen und habe sich vor diesem selbst befriedigt. Das zehn Jahre alte Mädchen soll der Mann später vergewaltigt und das Kinderheim dann wieder verlassen haben.

Ferner wirft die Anklage dem Deutschen fünf Einbrüche zwischen Mai 2022 und April 2023 vor. Dabei soll er unter anderem Baumaschinen im Wert von rund 16.000 Euro gestohlen haben. In einem Fall habe er zudem einen Brand gelegt, um seine Spuren zu verwischen. Der Angeklagte sitzt seit Ende April in Untersuchungshaft. Laut früheren Angaben der Staatsanwaltschaft hat er die ihm zur Last gelegten Taten, «zu einem großen Teil gestanden», wie es hieß.

Für den Prozess vor einer Jugendkammer des Landgerichts sind nach Angaben des Sprechers 39 Zeugen geladen, darunter ein Rechtsmediziner und ein Sachverständiger der forensischen Psychiatrie.

Mit den Ermittlungen war eine 40-köpfige Sonderkommission der Polizei betraut. Dabei gerieten der elf Jahre alte Junge und der 25-Jährige letztlich ins Visier. Eine Beteiligung an der Tötung des zehnjährigen Mädchens sei dem Angeschuldigten nicht nachzuweisen, hatten Polizei und Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung im September mitgeteilt. Die Ermittlungen hätten den Verdacht erhärtet, dass der elfjährige Junge das Mädchen umgebracht hat. Der Angeklagte soll das Kinderheim zu diesem Zeitpunkt schon verlassen haben.

© dpa
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