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Schmuggel im Gefängnis: Urteil gegen Beamtin rechtskräftig

Das Urteil gegen eine Justizvollzugsbeamtin wegen des Einschmuggels von Mobiltelefonen in die JVA Tegel ist rechtskräftig. Das Landgericht Berlin hatte die damals 54-Jährige voriges Jahr wegen Bestechlichkeit zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Die Revision gegen dieses Urteil hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig nun verworfen, wie der BGH am Freitag mitteilte (Az.: 5 StR 636/23).
JVA Tegel
Sicherheitsleuchten und Überwachungskameras sind vor einem Gebäude auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Tegel zu sehen. © Paul Zinken/dpa

Die Frau hatte sich auf eine Liebesbeziehung mit einem Häftling eingelassen, die der Mann laut Urteil aber nur vorgespielt hatte. Er habe sich so das Vertrauen der Beamtin erschlichen und sie nach seiner Haftentlassung dazu gebracht, gegen eine Zahlung von 1500 Euro vier Mobiltelefone in das Gefängnis zu schmuggeln. Zugleich deponierte er aber noch Drogen wie Haschisch, Kokain und Heroin sowie weiteres technisches Gerät im Auto der Frau. Bei einer Kontrolle wurde alles gefunden.

Der damals 37-jährige Mann war wegen Bestechung und Drogendelikten zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Auch er hatte Revision eingelegt, die der BGH ebenfalls verwarf. Das Urteil des Landgerichts Berlin habe keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben.

© dpa
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