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Tödliche Brandstiftung muss erneut verhandelt werden

Bei einem Feuer in einem Haus in Beilrode stirbt ein 47 Jahre alter, gehbehinderter Sohn. Der Lebensgefährte der Mutter soll das Feuer gelegt haben. Nun muss der Fall neu aufgerollt werden.
Tödliche Brandstiftung in Beilrode muss erneut verhandelt werden
Ein Stapel Akten liegt auf dem Tisch des Vertreters der Generalbundesanwaltschaft. © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Das Landgericht Leipzig muss sich erneut mit einer tödlichen Brandstiftung in Beilrode (Nordsachsen) befassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hob am Mittwoch ein erstes Urteil aus dem Jahr 2022 teilweise auf. Damals hatte das Landgericht einen 72-Jährigen wegen Brandstiftung mit Todesfolge zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil sei rechtsfehlerhaft, entschied der 5. Strafsenat des BGH (Az.: 5 StR 215/23). Er verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer.

Bei dem Feuer war im Juni 2020 ein 47 Jahre alter Mann ums Leben gekommen. Er war der Sohn der Lebensgefährtin des Angeklagten. Das Opfer lebte nach Feststellungen des Gerichts in einem vermüllten Zimmer im Dachgeschoss des Neubauernhauses. Der Mann war erwerbsunfähig und gehbehindert. Der Angeklagte soll mit dem Sohn seiner Lebensgefährtin unzufrieden und zunehmend mit der Situation überfordert gewesen sein. Schließlich habe er an zwei Stellen Feuer mit Benzin gelegt. Der Sohn starb in seinem Bett an einer Kohlenmonoxidvergiftung.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat ursprünglich als Mord angeklagt. Das Landgericht hatte in dem ersten Urteil allerdings keinen Beleg dafür gesehen, dass der Mann den Tod des Sohnes gewollt habe. Der Angeklagte hatte bestritten, das Feuer überhaupt gelegt zu haben. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte hatten Revisionen eingelegt, über die am Mittwoch am BGH verhandelt wurde.

Der 5. Strafsenat verwarf die Revision des Angeklagten und hob auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin das Urteil des Landgerichtes auf. In der erneuten Verhandlung müsse geprüft werden, ob der Angeklagte den Tod des Sohnes nicht zumindest billigend in Kauf genommen habe.

Die Abgrenzung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz sei oft schwierig, sagte die Vorsitzende Richterin Gabriele Cirener zur Begründung. Das Landgericht habe aber nicht genau genug geklärt, wie schnell der Angeklagte damals nach Ausbruch des Brandes Alarm geschlagen und ob er wirklich ernsthaft darauf vertraut habe, dass der Sohn nicht in Feuer und Qualm umkomme.

© dpa
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