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Freigelassener soll Frau vergewaltigt haben: Fahndung läuft

Ein Mann soll eine Seniorin in ihrer Wohnung brutal angegriffen haben. Die Polizei schnappt ihn, muss ihn aber wieder laufen lassen. Wenig später wird der Mann beschuldigt, eine junge Frau vergewaltigt zu haben. Was ist passiert?
Polizei
Ein Streifenwagen der Polizei steht mit eingeschaltetem Blaulicht auf der Straße. © Carsten Rehder/dpa

Nach einem Angriff auf eine Seniorin und einer Vergewaltigung am Folgetag wird in Berlin weiter nach einem 25-Jährigen gesucht. Wegen beider Fälle werde nach dem Mann gefahndet, sagte eine Polizeisprecherin am Montag. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, die Ermittlungen zu den Vorwürfen der gefährlichen Körperverletzung und der Vergewaltigung in einer Spezialabteilung für Sexualdelikte zu bündeln. Auch das Vorgehen der Staatsanwaltschaft in dem Fall soll demnach überprüft werden. Denn die Polizei hatte den 25-Jährigen nach dem ersten der beiden Delikte bereits geschnappt, der Verdächtige war dann aber wieder freigelassen worden.

«Ob und inwiefern vor diesem Hintergrund Versäumnisse seitens der Staatsanwaltschaft vorliegen, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden, wird aber selbstverständlich geprüft», teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Nach Angaben der Polizei vom Samstag wird der 25-Jährige verdächtigt, zunächst die Seniorin unvermittelt in ihrer Wohnung in Moabit angegriffen zu haben. Er soll am Freitagnachmittag geklingelt, die Frau in die Wohnung gedrängt, sie in den Schwitzkasten genommen und gewürgt haben. Angehörige im gleichen Haus eilten zu Hilfe und befreiten die Frau, wie es weiter hieß. Auf der Flucht soll der 25-Jährige einem Passanten eine Flasche Schnaps geklaut haben, die sich dieser zurückholte. Bei dem folgenden Einsatz nahmen Polizisten den 25-Jährigen fest, wobei er Widerstand leistete.

Die Polizei habe daraufhin telefonisch angeregt, den Verdächtigen vorzuführen, um einen Haftbefehl zu bekommen, erläuterte die Staatsanwaltschaft am Montag zum Ablauf. Und weiter: «Durch die Bereitschaftsstaatsanwältin wurde dies abgelehnt: In der Annahme einer nicht hinreichend gesicherten Identifizierung ging sie davon aus, dass bereits der für den Erlass eines Haftbefehls erforderliche dringende Tatverdacht nicht bestünde.» Nach Bewertung der Bereitschaftsstaatsanwältin hätten nach dem Angriff auf die 78-Jährige weder Anhaltspunkte für die Begehung weiterer Straftaten noch für eine Flucht vorgelegen. Er sei daher freigelassen worden.

Allerdings soll der 25-Jährige laut Staatsanwaltschaft am Samstag an seine Wohnanschrift zurückgekehrt sein und dort eine 23-Jährige vergewaltigt haben. In einer Geflüchtetenunterkunft in Lichterfelde soll er die Bewohnerin an ihrer Zimmertür überwältigt, die Tür versperrt und die Tat begangen haben, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. Der Verdächtige sei geflohen, nachdem weitere Bewohner der Unterkunft in das Zimmer des um Hilfe rufenden Opfers gelangt waren.

Die Staatsanwaltschaft teilte weiter mit, dass Untersuchungshaftbefehle immer sowohl einen dringenden Tatverdacht als auch einen Haftgrund voraussetzten. Ihr Sinn und Zweck sei es, die Durchführung eines Strafverfahrens zu ermöglichen, also zum Beispiel die Flucht des Beschuldigten zu verhindern. «Unabhängig von der Frage, ob ein dringender Tatverdacht vorliegt, hat die Staatsanwaltschaft daher eine einzelfallbezogene Prognose vorzunehmen, ob ein solcher Haftgrund vorliegt.» Diesen habe die Bereitschaftsstaatsanwältin verneint.

© dpa
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