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Taxifahrer nach Messerangriff zu Haftstrafe verurteilt

Ein Münchner Taxifahrer hat im Streit um eine brennende Zigarette mit einem Messer auf einen Fahrgast eingestochen. Der 61-Jährige muss zwar in Haft - dennoch folgte die Kammer der Anklage nicht.
Taxischild
Ein Taxi steht für Fahrgäste bereit. © Daniel Karmann/dpa

Nach einem Messerangriff auf einen Fahrgast im Streit um eine brennende Zigarette ist ein 61 Jahre alter Taxifahrer zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte habe eine kurze Zündschnur und eine akzentuierte Persönlichkeit; dies führe aber nicht zu einer verminderten Schuldfähigkeit, urteilte das Landgericht München I am Mittwoch. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft sah die Kammer in der Tat vom Oktober 2022 keinen versuchten Mord, sondern gefährliche Körperverletzung. Das sei aber eine «sehr enge» Entscheidung gewesen, betonte der Vorsitzende Richter.

Der Fahrer hatte das spätere Opfer und zwei Verwandte nach einer durchfeierten Nacht aus der Münchner Innenstadt zu ihrem Hotel gefahren. Dabei kam es zum Streit, weil der Passagier im Auto rauchte. Laut Gericht stieg der Fahrer daraufhin aus, ging zur Tür und schlug dem Anfang 40-Jährigen die Zigarette aus dem Mund. Im Anschluss daran kam es zu einer Prügelei mit wechselseitigen Schlägen.

Bei der Weiterfahrt attackierte der Fahrer den Passagier erneut, woraufhin dieser erst versuchte, den Angeklagten aus dem Auto zu ziehen, sich dann aber von dem Taxi entfernte. Der Taxifahrer griff laut Urteil nun nach einem Brotzeitmesser mit einer Klingenlänge von 6,5 Zentimetern, folgte dem Mann und stieß ihm das Messer auf Hüfthöhe in den Bauch.

Die Kammer ging abweichend von der Anklage nicht von einem versuchten Tötungsdelikt aus. Der Angeklagte habe zwar mit Tötungsvorsatz gehandelt, sei aber strafbefreiend vom Versuch eines Tötungsdelikts zurückgetreten, weil er nicht davon ausgegangen sei, alles zur Tötung Erforderliche getan zu haben, hieß es zu Begründung. Den Rücktritt machte die Kammer insbesondere daran fest, dass das Opfer zunächst keine Reaktion auf den Messerstich gezeigt habe, der Taxifahrer aber von ihm abließ.

Bei ihrem Urteil berücksichtigte die Kammer besonders die psychischen Folgen der Tat für den Verletzten sowie die Tatsache, dass der Angeklagte bereits zweimal im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Taxifahrer wegen Körperverletzung aufgefallen war. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Die Prozessbeteiligten können binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

© dpa
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