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Mutter von Peggy fordert Schmerzensgeld

Das Verschwinden und der Mord an der kleinen Peggy aus Oberfranken sind bis heute ungeklärt. Von einem früheren Verdächtigen fordert die Mutter nun Schmerzensgeld.
Gedenkstein für Peggy
Ein Gedenkstein mit dem Porträt des Mädchens Peggy auf einem Friedhof. © David-Wolfgang Ebener/dpa/Archivbild

Der Fall Peggy zählt zu den spektakulärsten Kriminalfällen Deutschlands: Das damals neun Jahre alte Mädchen verschwindet im Mai 2001 auf dem Heimweg nach der Schule im oberfränkischen Lichtenberg (Landkreis Hof) spurlos. Erst 2016 wird Peggys Leiche in einem Waldstück in Thüringen an der Grenze zu Bayern entdeckt. Ein Täter ist bis heute nicht überführt.

Fast 23 Jahre nach dem Verschwinden des Mädchens ist vor dem Landgericht Hof am Donnerstag eine Schmerzensgeldklage der Mutter verhandelt worden. Sie richtet sich gegen einen früheren Verdächtigen in dem Fall. Der Mann hatte 2018 bei Vernehmungen der Polizei angegeben, Peggys Leiche im Mai 2001 in ein Waldstück geschafft zu haben. Zuvor habe er den leblosen Körper des Mädchens von einem anderen Mann an einer Bushaltestelle in Lichtenberg entgegengenommen, sagte er damals aus. Wenig später warf der Anwalt des Mannes der Polizei vor, den damals 41-Jährigen unter Druck gesetzt zu haben. Die Polizei bestritt dies zwar, doch der Mann widerrief sein Geständnis und kam auf freien Fuß.

Die Mutter des getöteten Mädchens wirft dem Mann nun vor, seinetwegen 15 Jahre lang im Unklaren über den Verbleib ihres Kindes gewesen zu sein und dadurch auch psychische Beeinträchtigungen erlitten zu haben. Sie fordert Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 75.000 Euro - für jedes Jahr der damaligen Ungewissheit möchte sie 5000 Euro.

Der Mann wies die Vorwürfe am Donnerstag erneut zurück und gab an, dass seine damaligen Angaben bei der Polizei falsch gewesen und allein unter Druck zustande gekommen seien. Der Anwalt des Mannes beantragte, die Klage als unbegründet abzuweisen.

Eine Entscheidung fiel zunächst nicht. Das Gericht legte einen Verkündungstermin für den 22. Mai fest. Bis dahin will die Kammer demnach entscheiden, ob eine weitere Beweisaufnahme notwendig ist oder direkt eine Entscheidung verkündet wird.

Eine endgültige Aufklärung über den Mord an Peggy ist von dem Verfahren ebenfalls nicht zu erwarten. Nur wenige Jahre nach dem Verschwinden des Mädchens wurde 2004 ein geistig behinderter Mann aus Lichtenberg als Peggys Mörder verurteilt, in einem Wiederaufnahmeverfahren kam er zehn Jahre später wieder frei. Nachdem 2018 auch der Tatverdacht gegen den damals 41-Jährigen nicht mehr bestand, stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen im Oktober 2020 ein. Im April 2021 folgte die Beisetzung der sterblichen Überreste des Mädchens an einem geheimen Ort.

© dpa
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