Lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen demnach nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Die Bienenstände dürfen wiederum nicht aus den Sperrbezirken herausgebracht werden. Weiter dürfen Bienen nicht in die Sperrzonen gebracht werden. Imker, die in diesen Bereichen Bienenvölker besitzen, müssen dies den Verfügungen zufolge dem Veterinäramt Schwandorf mitteilen.
Vergangene Woche hatte das Veterinäramt München nach dem Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bereits eine Sperrzone im Stadtteil Schwanthalerhöhe eingerichtet.