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Berauscht am Steuer: Hunderte Drogen-Unfälle im Südwesten

Jedes Jahr verunglücken Hunderte Verkehrsteilnehmer im Drogenrausch. Häufig haben sie Cannabis geraucht - für den Innenminister ein Grund, gegen die Legalisierung des Kiffens Sturm zu laufen.
Polizei
Das Wort «Stopp» ist auf dem Dach eines Polizeiwagens zu lesen. © Marijan Murat/dpa

Bei 657 Verkehrsunfällen im vergangenen Jahr im Südwesten standen die Unfallverursacher unter Drogen. Das waren zwar zwei weniger als Jahr 2022, aber mehr als in den Jahren zuvor, wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Innenministerium erfuhr. Bei 249 dieser Unfälle, also knapp 40 Prozent, kamen Menschen zu Schaden. Die Polizei zählte insgesamt 675 Unfälle in Baden-Württemberg im Jahr 2023, bei denen zumindest ein Unfallbeteiligter unter Drogeneinfluss stand - in mehr als 97 Prozent der Fälle verursachte aber der oder die Berauschte den Unfall.

Sechs Personen kamen bei den Drogen-Unfällen im vergangenen Jahr ums Leben. 85 Menschen wurden schwer, 281 leicht verletzt. Im Vorjahr wurden 83 schwer und 250 leicht verletzt. Insgesamt verzeichnete die Polizei 9394 Verkehrsverstöße, bei denen Rauschmittel im Spiel waren - bei fast 70 Prozent der Drogenfahrten hatten die Beschuldigten nach Angaben des Innenministeriums Cannabis konsumiert.

Für Innenminister Thomas Strobl (CDU) stellt die geplante Legalisierung von Cannabis eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr dar. «Die Ampel-Pläne sind ganz klar ein Sicherheitsrisiko für unsere Straßen», sagte Strobl der dpa. Internationale Studien wiesen darauf hin, dass eine Cannabis-Legalisierung zu schweren Unfällen führe. «Die Legalisierung von Cannabis ist damit ein harter Schlag gegen unsere engagierte und ambitionierte Verkehrssicherheitsarbeit im Lande.» Eine Legalisierung dürfe nicht auf Kosten der Verkehrssicherheit gehen.

Im Streit um die teilweise Legalisierung von Cannabis wird die Bundesrats-Abstimmung am Freitag mit Spannung erwartet. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz für eine kontrollierte Freigabe für Volljährige zum 1. April ist nicht zustimmungsbedürftig. Die Länderkammer könnte das Vorhaben der Ampel-Koaliton aber in den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Parlament schicken und dort zumindest verzögern. Die Union warnt vor Problemen. Strobl spricht von einem «Bürokratiemonster», das über Monate Justiz, Polizei, Ordnungsämter und Kommunen beschäftige.

© dpa
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