Bundesgerichtshof: Extremwetter: Airline hat Spielraum bei Flugstreichungen
Nebel im Herbst, Schneestürme im Winter: Das Wetter kann Flugpläne durcheinanderwirbeln. Doch was ist, wenn der abgesagte Flug hätte starten können: Gibt es Entschädigung? Dazu hat der BGH geurteilt.
Bundesgerichtshof: Extremwetter: Airline hat Spielraum bei Flugstreichungen
Nebel im Herbst, Schneestürme im Winter: Das Wetter kann Flugpläne durcheinanderwirbeln. Doch was ist, wenn der abgesagte Flug hätte starten können: Gibt es Entschädigung? Dazu hat der BGH geurteilt.
Fehler
Es gab einen Fehlen bei Deinem Kauf. Bitte versuch es später erneut.