Mutterschutz nach Fehlgeburt: Nachweis kann nötig sein

Mutterschutz nach Fehlgeburt: Nachweis kann nötig sein


Seit Anfang Juni gibt es Mutterschutz auch für Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche. Wer die Schutzfrist in Anspruch nehmen will, muss unter Umständen Nachweise vorlegen.
© dpa