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Kontroverse Debatte um Straffreiheit bei Abtreibungen

Seit Jahren wird darüber diskutiert, ob Abtreibungen zumindest in der Frühphase einer Schwangerschaft straffrei werden sollen. Nun ist erneut sichtbar geworden, dass es dazu keinen Konsens gibt.
Landtag Thüringen
Abgeordnete sitzen im Plenarsaal bei einer Sitzung des Thüringer Landtags. © Bodo Schackow/dpa/Archivbild

Während einer Plenardebatte im Thüringer Landtag sind die unterschiedlichen Positionen von Rot-Rot-Grün und Opposition zur Entkriminalisierung von Abtreibungen deutlich geworden. Am Ende sei es eine ganz private und persönliche Entscheidung einer Frau, ob sie ein Kind bekommen wolle oder nicht, sagte die Grüne-Abgeordnete Laura Wahl am Mittwoch in Erfurt. Diese Entscheidung werde dadurch eingeschränkt, dass der Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs Schwangerschaftsabbrüche noch immer grundsätzlich unter Strafe stellt. Deshalb müsse dieser Paragraf ersatzlos gestrichen werden.

Vertreterinnen von SPD und Linke äußerten sich ähnlich. «Es geht um uns, werte Frauen», sagte die Linke-Sozialpolitikerin Karola Stange. Ob dieser Paragraf im Strafgesetzbuch bleibe oder nicht, bestimme darüber, ob das Grundrecht von Frauen auf Selbstbestimmung gewahrt werde oder nicht.

In Deutschland sind Abtreibungen zwar grundsätzlich verboten, sie bleiben in den ersten zwölf Wochen nach Beginn einer Schwangerschaft aber straffrei. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die schwangere Frau sich zuvor in einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle hat beraten lassen.

Mehrere Abgeordnete von CDU, AfD und FDP dagegen erklärten, sie wollten an der bisherigen Rechtslage festhalten. «Wir brauchen auch keine Änderung der jetzigen Regelung», sagte die familienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Beate Meißner. Wenn es um Abtreibungen gehe, spreche man nicht nur über das Selbstbestimmungsrecht von Frauen, sondern auch über den Schutz von ungeborenem Leben. «Das ist kein Gummibärchen, das man einfach wegschmeißt.»

Der FDP-Abgeordnete Robert-Martin Montag sagte, mit der bestehenden Regelung verbinde sich überhaupt kein reales Problem. Es gebe in Deutschland faktisch keine Gerichtsprozesse auf der Grundlage des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs.

Seit Jahren wird darüber diskutiert, ob dieser Paragraf abgeschafft werden soll. Die Debatte war zuletzt wieder besonders kontrovers geführt worden, nachdem eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfohlen hatte, Abtreibungen in den ersten Wochen einer Schwangerschaft zu entkriminalisieren.

© dpa
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