Kommunen und Bürger sollen beim Ausbau erneuerbarer Energien stärker finanziell profitieren. Dazu hat Energieminister Armin Willingmann (SPD) am Dienstag im Kabinett einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass Betreiber von neuen Windenergie-Anlagen oder Solarparks Kommunen künftig an den Erträgen verbindlich beteiligen müssen.
Pro Windkraftanlage rechnet der Energieminister mit einer jährlichen Summe von rund 30.000 Euro. Die Kommunen sollen selbst darüber entscheiden, wie sie die zusätzlichen Einnahmen einsetzen möchten. Mit dem Gesetz soll für den Ausbau erneuerbarer Energien im Land eine breitere Akzeptanz in den Kommunen und in der Bevölkerung geschaffen werden, so Willingmann. Durch den Ausbau werde sich das Landschaftsbild in Sachsen-Anhalt weiter verändern.
In den kommenden Jahren müsse sich beispielsweise die Fläche für Windenergieanlagen im Land nahezu verdoppeln. Derzeit gebe es rund 2750 Windräder im Land, diese Zahl werde sich auf bis zu 5000 erhöhen. Die finanzielle Beteiligung gelte nur für neu errichtete Anlagen und sogenannte Re-Powering-Maßnahmen, bei denen bestehende Anlagen modernisiert und ausgebaut werden.
Die Gelder könnten beispielsweise in die Aufwertung von Orten oder in Sanierung von kommunaler Gebäude gesteckt werden, sagte Willingmann. Es sei aber auch denkbar, dass die Gelder über Energieschecks direkt an die Bürger weitergegeben würden.
Auch Oppositionsparteien im Landtag begrüßten die Einbringung des Gesetzes grundsätzlich, kritisierten das Umweltministerium aber auch für ein zögerliches Vorgehen. Der wirtschaftspolitische Sprecher der Links-Fraktion, Wulf Gallert, bezeichnete den Gesetzentwurf als spät vorgelegte Minimalvariante. Der energiepolitische Sprecher der Grünen, Sebastian Striegel, mahnte, die Gelder müssten in den Kommunen völlig frei verwendet werden dürfen. Es sei aber gut, dass der Gesetzentwurf nun endlich komme.
Neben Sachsen-Anhalt wollen auch andere Bundesländer wie Thüringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die finanzielle Beteiligung an erneuerbaren Energien verbindlicher regeln. Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg hatten bereits in den Jahren 2017 und 2019 entsprechende Gesetze verabschiedet, wollen diese aber nun ebenfalls anpassen. In Magdeburg hofft Energieminister Willingmann, dass das Gesetz im Frühjahr 2024 in das Parlament eingebracht wird und Mitte kommenden Jahres verabschiedet werden kann.