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Sachsen will weiter gegen «Rechtsrock»-Konzerte vorgehen

Ist der Verfassungsschutz ein zahnloser Tiger? Ein Gericht in Sachsen entscheidet zugunsten eines Veranstalters von «Rechtsrock»-Konzerten, weil Erkenntnisse des Geheimdienstes in dem betreffenden Verfahren nicht verwendet werden dürfen.
Gerichtssaal
Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Sachsens Innenministerium will trotz einer Gerichtsentscheidung zugunsten eines Ausrichters von «Rechtsrock»- Konzerten weiter gegen solche Veranstaltungen vorgehen. «Wir werden uns nicht zurückziehen», sagte Innenminister Armin Schuster (CDU) am Dienstag in Dresden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen habe eine Eilentscheidung getroffen und nicht in der Hauptsache entschieden. Das Ministerium nehme das ernst und werde die Entscheidung prüfen. Einstweilen bediene man sich aus dem eigenen Instrumentenkoffer. Es müsse einen Weg geben, dass «Rechtsrock»- Konzerte und «Heil-Hitler-Rufe» nicht mehr stattfinden.

Nach der Entscheidung des OVG darf der Ausrichter der Konzerte rechtsextremer Bands - ein Gastwirt aus dem Torgauer Stadtteil Staupitz - seine Gewerbeerlaubnis vorläufig behalten. Wie das Gericht am Montag mitteilte, gaben die Richter einer Beschwerde des Mannes statt. Im Februar hatte ihm das Ordnungsamt des Landkreises Nordsachsen das Gewerbe untersagt. Das zuständige Verwaltungsgericht lehnte einen Eilantrag des Gastwirtes in dieser Sache ab, weshalb der Fall an das OVG ging.

Nach Darstellung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen hatten in der Gaststätte zahlreiche Konzerte von Bands der rechtsextremen Szene stattgefunden. Nach Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden sei es dabei vielfach zu Straftaten wie «Sieg-Heil»-Rufen oder dem Zeigen des Hitlergrußes gekommen, ohne dass der Antragsteller in seiner Eigenschaft als Ordner oder Veranstalter eingeschritten sei, hieß es.

Das OVG machte nun geltend, dass Erkenntnisse über mögliche Straftaten bei den Konzerten, die in Behördenzeugnissen des Bundesamtes und des Landesamtes für Verfassungsschutz standen, weder von der Gaststättenaufsicht noch vom Gericht verwertet werden dürfen. Man orientiere sich dabei an Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht für die Übermittlung und Verwendung von mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobenen Daten aufgestellt habe. Das sei nur zur Abwehr besonders schwerer Straftaten zulässig, nicht aber zur Abwehr der hier in Rede stehenden Straftaten.

Das Gericht verwies zudem auf das Trennungsgebot zwischen Verfassungsschutz und Polizei. «Nach der Vorschrift unterhält der Freistaat keinen Geheimdienst mit polizeilichen Befugnissen.» Da über die «nicht verwertbaren Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden hinaus keine Gründe vorlägen, die auf eine Unzuverlässigkeit des Antragstellers hindeuteten», könne diese nicht festgestellt werden.

Innenminister Schuster zeigte sich von dem Urteil überrascht. Der Umgang mit Behördenzeugnissen habe in den vergangenen Jahrzehnten ein Stück Normalität bedeutet. «Das ist eine Möglichkeit gewesen, die wir im Moment nicht haben. Aber es ist nur eine von vielen Möglichkeiten, die wir nutzen, um solchen Veranstaltungen nicht in Sachsen zu haben. Wir wollen keine Rechtsrock-Konzerte in Sachsen. Da gibt es noch eine Reihe von Ideen, die wir haben.»

Schuster zufolge will sein Haus die Entscheidung der Richter in die aktuelle Debatte um das Verfassungsschutzgesetz einbeziehen. Man sei mit dem Gesetz auf der Zielgeraden. Es sei eine Schlüsselaufgabe, das Trennungsverbot zwischen Verfassungsschutz und Polizei in das Gesetz einzubringen. «Wir werden einen Weg finden, die Arbeit des Verfassungsschutzes nicht zu verunmöglichen.» Ein Trennungsverbot heiße nicht, dass man jegliche Form von Kooperation einstelle.

Redaktionshinweis: In einer früheren Version der Meldung war vom Landratsamt Mittelsachsen die Rede. Zuständig aber ist das Landratsamt Nordsachsen. Das Oberverwaltungsgericht hat seine Angaben korrigiert (5.12. 12.11 Uhr)

© dpa
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