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Missbrauch: Experten dringen auf Öffnung von Kirchenakten

Zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen durch einen früheren Diakon der evangelischen Landeskirche dringen Fachleute auf die Öffnung von Archiven. Eine solche Quellenarbeit sei umso wichtiger, da einige Zeitzeugen verstorben seien, heißt es in einem am Samstag zur Herbstsynode vorgelegten Bericht. Neben Akten aus kirchlichen Archiven richten sie dabei besonderes Augenmerk auf Unterlagen der DDR-Staatssicherheit.
Kirche
Das Kreuz einer Kirche ist in der Abenddämmerung zu sehen. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Kurt Ströer habe Wehrdienstverweigerer begleitet. «Es ist schwer vorstellbar, dass er dabei nicht die Aufmerksamkeit des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR geweckt haben sollte», heißt es in dem Bericht. «Eine Einsichtnahme in die Quellen des Ministeriums ist erforderlich. Diese wurde der Landeskirche bislang nicht gewährt.»

Ströer war den Angaben nach von 1956 bis 1986 Jugendwart in der Region Chemnitz und ist 2013 gestorben. Bisher haben sich laut Landeskirche 36 Betroffene von Übergriffen gemeldet. Der Missbrauch durch den charismatischen Kirchenmann war lange verdeckt gehalten und erst 2021 öffentlich gemacht worden. Die Rede ist von geistlichem Missbrauch und sexualisierter Gewalt. Ströer soll seine Rolle ausgenutzt haben, um ihm anvertraute Personen zu missbrauchen.

Die Arbeitsgruppe «Theologische Aufarbeitung des Handelns von Kurt Ströer» stellt in ihrem Abschlussbericht erhebliche Defizite in der Qualifikation Ströers fest. Er habe keine Ausbildung gehabt, «die nach heutigen Kriterien in seelsorgerlicher Hinsicht als qualifiziert zu beschreiben wäre», heißt es. Ströer habe Mitte der 50er Jahre nur einen «Schnellkurs» besucht, mit dem Mitarbeiter für die Kinder- und Jugendarbeit rasch herangezogen wurden. Danach habe er an fast keiner Fortbildung und keinem Fachkonvent teilgenommen, heißt es.

Die Experten dringen auf weitere Aufarbeitung der Missbrauchsfälle. «Insbesondere bei der Betrachtung der kirchlichen Strukturen und des kirchlichen Aufsichtshandelns ist die Arbeitsgruppe an Grenzen gekommen, da sich hier die theologische Betrachtung mit dem Erfordernis historischer Aufarbeitung notwendig mischt.» Dazu sei intensive Quellenarbeit nötig. Nur so lasse sich die Frage klären, inwieweit die Taten der Dienst- und Fachaufsicht bekannt waren und ohne Konsequenzen geblieben sind. «Dabei ist zu berücksichtigen, dass mündliche Hinweise nicht aktenkundig gemacht worden sind.»

© dpa
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