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Juwelendiebstahl: Gericht legt Wert für Gerichtskosten fest

Im Fall des Juwelendiebstahls aus dem Grünen Gewölbe in Dresden hat das Oberlandesgericht Dresden (OLG) den Streitwert für das sogenannte Adhäsionsverfahren stark herabgesetzt. Nach einer Mitteilung des OLG vom Mittwoch wurde der Gegenstandswert für die Gerichtskosten von zuletzt 89,3 Millionen auf etwa 316.000 Euro reduziert. Diese Summe ist ausschlaggebend für die Festlegung der Anwaltshonorare. Zuvor hatte es Spekulationen gegeben, der Freistaat müsse Kosten in Millionenhöhe an die Anwälte der Angeklagten zahlen, weil er sich mit seiner Adhäsionsklage am Landgericht Dresden nicht vollends durchsetzen konnte.
Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zu einem Gericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

In einem Adhäsionsverfahren können zivilrechtliche Ansprüche, die aus einer Straftat entstehen, unmittelbar im Strafprozess geltend gemacht werden. Im Fall des Einbruchs in das Grüne Gewölbe im November 2019 war der Streitwert zunächst auf rund 114 Millionen Euro beziffert worden. Später machte der Freistaat im Adhäsionsverfahren rund 89 Millionen Euro Schadenersatz geltend - für die noch fehlenden Schmuckstücke sowie für Reparaturen der zerstörten Vitrinen und Schäden am Gebäude. Die Strafkammer des Landgerichtes bejahte zwar einen generellen Anspruch auf Schadenersatz, lehnte aber die aufwendige Wertermittlung mittels Sachverständigengutachten mit Verweis auf eine unangemessene Verzögerung des Prozesses ab.

Der Kunstdiebstahl aus dem Schatzkammermuseum im Dresdner Residenzschloss sorgte international für Schlagzeilen. Die Täter hatten 21 Schmuckstücke mit Diamanten und Brillanten im Wert von mehr als 100 Millionen Euro erbeutet und zudem einen hohen Sachschaden verursacht. Mitte Mai 2003 waren fünf junge Männer aus dem bekannten Berliner Remmo-Clan vom Landgericht Dresden als Täter verurteilt worden, sie gingen in Revision. Im Zuge von Sondierungen für eine mögliche Verständigung zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht war Ende 2022 ein Großteil der Beute zurückgegeben worden. Die wertvollsten Stücke fehlen allerdings bis heute. Mehrere der zurückgegebenen Objekte waren beschädigt.

Das OLG bezog sich bei der Festsetzung des Gegenstandswertes nun nur auf jene Summen, die den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden durch die zerstörten Vitrinen und die Schäden am Museumsgebäude entstanden. Sie hätten sich lediglich auf 315.921,94 Euro belaufen, hieß es. Nach der Entscheidung des Landgerichtes Dresden sind die verurteilten Täter verpflichtet, für Schäden des Einbruches aufzukommen. Das Geld müsste der Freistaat aber separat zivilrechtlich einklagen.

© dpa
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