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Erstes Urteil nach Juwelendiebstahl rechtskräftig

Ein erstes Urteil nach dem spektakulären Juwelendiebstahl aus dem Grünem Gewölbe in Dresden ist rechtskräftig. Ein 24-Jähriger habe sein Urteil akzeptiert und die Revision zurückgenommen, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Dresden am Freitag. Zuvor hatte die «Sächsische Zeitung» berichtet.
Justitia
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Der 24-Jährige war Mitte Mai wegen Mittäterschaft zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Die anderen fünf damals verurteilten Männer haben Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Wann das Gericht eine Entscheidung verkündet, ist noch unklar.

Der Kunstdiebstahl aus Sachsens berühmtem Schatzkammermuseum am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Die Täter erbeuteten 21 historische Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von 116,8 Millionen Euro und verursachten über eine Million Euro Schaden. Im Vorfeld einer Verständigung über Strafrabatt war im Dezember 2022 der Großteil der Beute teils beschädigt und restaurierungsbedürftig zurückgegeben worden - die wertvollsten Stücke fehlen weiterhin.

Im kommenden Jahr soll im Zusammenhang mit dem Diebstahl ein weiterer Prozess beginnen. Die 7. Strafkammer verhandelt am 5. Januar als Jugendkammer die Anklage gegen einen 23-Jährigen wegen Beihilfe zum Diebstahl mit Waffen, gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Brandstiftung.

© dpa
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