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Tödlicher Messerangriff: Unterbringung beantragt

Die Tat hat im vergangenen Jahr für Entsetzen in Bad Hönningen gesorgt: Ein Mann greift unvermittelt zwei Menschen auf der Straße an. Nun hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Im Fall des tödlichen Messerangriffs von Bad Hönningen hat die Staatsanwaltschaft Koblenz beantragt, den Verdächtigen in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Dem 38-Jährigen werden Mord, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Nach einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten sei der Mann bei der Tat allerdings schuldunfähig gewesen. Der Antrag sei bereits Ende Dezember eingereicht worden.

Der mutmaßliche Täter hatte im Juli 2023 auf einer Straße in Bad Hönningen im Landkreis Neuwied zwei Menschen mit einem Messer angegriffen. Eine 55-jährige Frau starb, ein 30-jähriger Mann wurde schwer verletzt. Einige Tage später hatten die Ermittler mitgeteilt, dass der Mann sich offenbar in einem wahnhaften, psychischen Ausnahmezustand befunden habe und den Opfern zufällig begegnet sei.

Der deutsche Tatverdächtige sei kurz nach der Tat festgenommen worden, hieß es in der Mitteilung. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte das Amtsgericht Koblenz demnach bereits im September seine einstweilige Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Nun muss das Landgericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

© dpa
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